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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Birgit (193.83.151.---)
Datum: 04.04.08 13:10
Ich habe eine laufende Gehaltsexekution. Nun kommt möglicherweise eine 2. Exekution auf mich zu.
Die beiden Exekutionen sind dann vom selben Gläubiger.
Es sind beides keine Unterhaltsexekutionen.
Sehe ich es richtig, dass erst die 1. Exekution komplett abgezahlt sein muss, bevor die 2. Exekution greift? Auch wenn es derselbe Schuldner ist?
Kommt es hin, dass bei einem Nettoeinkommen von ca. 1250 EUR ein Existenzminimum von rund 900 EUR übrigbleibt?
Danke für die Antwort!
Birgit
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 04.04.08 14:56
1) trifft zu
2) EUR 895,00 (wenn es ein 13. und 14. Monatsgehalt gibt und keine Sorgepflichten)
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