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 Sorgerecht
Autor: Marion (148.198.43.---)
Datum:   03.04.08 13:20

Hab einige Fragen:
Mein Lebensgefährte hat einen Sohn aus einer vorherigen Beziehung (6Jahre alt),allerdings hat sie das alleinige Sorgerecht und es gibt auch kein geregeltes Besuchsrecht. Der Kleine ist jedes zweite Wochenende bei uns, insofern gibt es keine Probleme. Allerdings schlägt der neue Partner der Ex den Kleinen und sie wahrscheinlich auch. Dass sie damit lebt vom Lebensgefährten geschlagen zu werden ist meiner Meinung nach ihr Problem, sie ist alt genug um sich selbst zu helfen, bzw sich helfen zu lassen. Dass sie aber zulässt, dass ihr Kind bzw ihre Kinder (sie hat noch zwei Mädchen 10&11Jahre alt von einem anderen Mann) geschlagen werden ist für mich nicht verständlich.
Jetzt wüsste ich gerne, ob mein Lebensgefährte das Besuchsrecht auch im Nachhinein gesetzlich regeln lassen kann (damit er darauf bestehen kann und nicht immer auf der Hut sein muss, seine Ex nicht zu verärgern und sie ihm eventuell den Kleinen nicht gibt). Und besteht auch nur die geringste Chance, den Kleinen fix zu uns zu holen? Hab schon Ratschläge bekommen, wie Polizei und Jugendamt einzuschalten, was meiner Meinung nach nichts bringt, außer dass wir den Zwerg dann gar nicht mehr sehen.

Bitte um Hilfe und Tips!

mfg Marion



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 Re: Sorgerecht
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   03.04.08 16:11

Der nicht obsorgeberechtigte leibliche Vater kann beim örtlichen Bezirksgericht sowohl die Regelung des Besuchsrechts als auch die alleinige Obsorge beantragen.



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