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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Kathi (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 17.03.08 18:13
Hallo!
Hätte ne Frage!
Ich hab letztes Monat mein WG-ZImmer übergeben an ein mädchen. Sie ist jedoch nicht eingezogen und hat es weitervermietet, was ja ansich kein Problem ist. Nur wollte ich eine ABlöse für ein paar Möbel haben. Dieses Geld sollte sie mir überweisen. Aber ich habe es noch immer nicht bekommen!
Habe leider nichts schriftliches von ihr wo etwas von der ABlöse drinsteht (dumm von mir)
ich habe allerdings SMS von ihr wo drinsteht dass sie den ...€ Betrag ok findet und ihn bezahlt!
Bringt mir das etwas wenn ich zur Polizei gehe, oder habe ich da keine Chance!
Danke
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 17.03.08 19:38
Bei der Polizei sind Sie damit falsch.
Sie müssen
1. schriftlich (am besten eingeschrieben) unter Fristsetzung die Zahlung einmahnen und
2. falls die Zahlungsfrist ungenützt verstreicht, zum örtlich zuständigen Bezirksgericht (oder zu einem Anwalt) gehen und eine Klage einbringen (lassen).
Und natürlich das SMS als Beweismittel aufheben, am besten auch kopieren.
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