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Autor: raven (---.travedsl.de)
Datum: 15.03.08 09:56
Hallo an alle,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, was ich machen soll - bin schon ziemlich am Ende, und zwar :
Mein Vater ist am 13.1.2008 verstorben. Er ist geschieden. Es existieren noch 4 Halbbrüder aus 1. Ehe,zu denen weder mein Vater noch ich Kontakt hatten. Mein Vater und ich haben bis zu seinem Tode zusammengewohnt.
Mein Vater hatte sein Konto ziemlich überzogen und einen Kredit bei easy credit abgeschlossen - mit einer Restschuldversicherung. Diese Versicherung hat nach Übernahme des Versicherungsfalles noch ein Guthaben i.H. von ca. 2.700,00 Euro auszuschütten. Dieser Betrag sollte von mir genommen werden, um das Girokonto meines Vaters zu tilgen - es käme vom Betrag hin. Nun das Problem:
Mein Vater hatte zwar ein Testament gemacht, worin ich seine sämtl. Sachen erhalten soll und seine 4 anderen Kinder sollen nichts erhalten. Dieses Testament habe ich beim zuständigen Amtsgericht eröffnen lassen und die beglaubigte Abschrift der Versicherung geschickt. Diese sieht das Testament aber als ein VERMÄCHTNIS an, da aus diesem nicht genau hervorgeht, daß ich der Alleinerbe sein soll.
Die Versicherung will einen Erbschein.
Aber was soll ich machen ? Ich weiß nicht einmal, wo sich die 4 Halbgeswchwister aufhalten und sollte ich sie eines Tages doch ausfindig machen, was dann ? Würde man das Geld von der Versicherung durch 5 teilen, würde jeder ca 550 Euro erhalten - wiederum müßte das Girokonto meines Vaters durch die Gesamterben mit jedem von uns mit ca 600 Euro ausgeglichen werden.
Die Bestattungskosten habe ich bezahlt - dh den Restbetrag, da der größte Teil von einer Sterbegeldversicherung getragen worden ist. Bezugsberechtigte dieser Sterbegeld-Versicherung war meine Mutter,die diesen Betrag der Versicherung mit in die Bestatter-Rechnung genommen hat. Das Geld wurde mit Einverständniserklärung meiner Mutter dem Bestattungsunternehmen gutgeschrieben. Die Restschuld-Versicherung (von easy credit) meinte, wenn ich die Bestattungskosten alleine gezahlt hätte (ohne die Sterbegeld-Versicherung) hätte sie dann die Kosten für das Bestattungsunternehmen übernommen. Der Betrag der Bestattungskosten und das auszuzahlende Guthaben der Versicherung ist fast identisch.
So, und was mache ich nun ?
Im Falle des Ausfindigmachens der Halbgeschwister - könnten diese dann das Erbe bzw. den Pflichtteil ausschlagen und mir übertragen, damit das Konto meines Vaters endlich aufgelöst werden kann ? Und erledigt man dies dann beim Amtsgericht ?
Oder ist es so : wenn sie das Erbe ausschlagen, daß sie dann keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil haben und die Versicherung dann meint, sie bräuchte dann nur noch meinen Anteil auszahlen - so ca 550 Euro. Damit wäre mir auch nicht geholfen und wer bezahlt dann den Differenzbetrag, um das Konto auszugleichen ?
Ich bin schier am Verzweifeln - ich will doch nur das endlich das Konto meines Vaters abegschlossen werden kann - das alles war schon traurig genug und auch alles mit viel Telefonaten und Schreibkram verbunden.
Kann ich nach dieser 6Wo-Frist das Erbe noch ausschlagen ? - auch wenn ich - wie bereits erwähnt - das Testament (welches ja nur ein VERMÄCHTNIS ist) beim Amtsgericht habe eröffnen lassen ? Es war ja kein Erbscheinsantrag ?
Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar.
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