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 Mietvertrag mit Kaufoption (geförderte Wohnung)
Autor: zent (---.15.vie.surfer.at)
Datum:   11.03.08 16:12

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe vor Kurzem eine Wohnung reserviert und nun ein Schreiben für eine Vorvereinbarung erhalten. Bei der Wohnung handelt es sich um eine geförderte Wohnung, die in ca. 1 1/2 Jahren fertiggestellt wird. Bis dahin muss ich klarerweise diese Vorvereinbarung unterschreiben, danach folgt der Mietvertrag.

Einige Dinge darin, stören mich etwas und ich würde gerne wissen, ob diese nach geltendem Recht überhaupt zulässig sind.

Erstens: "Sollten bei Vertragsabschluss andere Vertragsformulare bei unserer Gesellschaft in Geltung stehen, so sind diese maßgebend."

Heißt das, dass - wenn sich der Mietvertrag änder sollte - ich an diesen auch gebunden bin? Passend dazu gleich mein zweites Problem:

"Es steht beiden Teilen das Recht zu, von dieser Vereinbarung bis zur schriftlichen Bekanntgabe des Übergabetermines der Wohnung ohne Abgabe von Gründen zurückzutreten."

Ist ja noch völlig in Ordnung, aber dann kommt das:

"Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen jedoch nur dann zu, wenn Sie einen von unserer Gesellschaft zu genehmigenden Nachfolger stellen, der in der Lage ist, sofort Ihre gesamten bestehenden Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber zu begleichen bzw. sämtliche von Ihnen bereits an uns geleisteten Einzahlungen uns bar zu ersetzen."

Noch ein Wort dazu: Auf die Wohnung entfällt zuerst ein Finanzierungsbeitrag von ca. 24.000,- und danach kostet sie ca. 330,- Miete. Nach 10 Jahren hat man dann die Möglichkeit Wohnungseigentum zu erwerben, was ca. 147.000,- kostet. Von den 147.000,- wird aber noch der Finanzierungsbeitrag abgezogen, dieser wird jedoch um 1% p.a. verringert. Könnte mir jemand sagen, wieso dieser verringert wird und ob das rechtskonform ist?

Vielleicht kann mir jemand helfen, ich studiere zwar selbst Jus, aber im Miet- oder Baurecht habe ich noch absolut keine Kenntnisse!



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