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Autor: Karl Seiz (---.pureserver.info)
Datum: 10.03.08 15:03
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist heute bereits das zweite Mal innerhalb eines Monats vorgekommen, dass ich ein an mich persönlich adressiertes Paket nicht erhalten habe, da es der Postbote bei irgendeinem Nachbarn abgegeben hatte, ohne mich darüber zu informieren. Auch der Nachbar gab mir das Paket erst, nachdem ich durch Zufall herausgefunden habe, dass er es entgegengenommen hat. Er hatte "vergessen", mir das Paket zu geben.
In den AGB der Post ist zwar eine entsprechende Klausel enthalten, aber ist es rechtlich wirklich zulässig, persönlich adressierte Post irgendwelchen Nachbarn auszuhändigen? Wenn ja: Gibt es eine Möglichkeit, der Post die Zustellung an einen Ersatzempfänger zu untersagen?
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