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 Streupflicht/Hausfriedensburch
Autor: Moni (---.anon-online.org)
Datum:   28.02.08 15:24

Hallo!

Ich bin seit kurzem Besitzerin eines Reihenhauses und habe diesbezüglich eine rechtliche Frage. Vor meiner Haustüre befindet sich ein kleiner Vorplatz (in einer Nische meines Hauses), der bereits zu meinem Eigentum zählt, was jedoch nicht unbedingt auf den ersten Blick zu erkennen ist, da dieser nicht eingezäunt ist. Angenommen jemand, der bei mir läutet (und dadurch zwangsläufig den Vorplatz betreten muss), rutscht auf dem Eis vor meiner Tür aus, weil ich es verabsäumt habe, ordnungsgemäß zu streuen, und verklagt mich anschließend auf Schmerzensgeld. Hätte der Kläger Aussicht auf Erfolg? Bin ich verpflichtet, meinen Privatgrund zu streuen?

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang betrifft die Belästigung durch ungebetene Besucher wie zum Beispiel die Zeugen Jehovas. Kann ein Betreten des Vorplatzes schon als Hausfriedensbruch gewertet werden?



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 Re: Streupflicht/Hausfriedensburch
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   28.02.08 18:30

1) Erfolgsaussichten der Klage - ja (sog. "Wegehalter-Haftung").

2) Streupflicht - nein (aber dafür Haftpflicht; also besser Streuen, Abzäunen oder ein Schild aufstellen)

3) Hausfriedensbruch - nein (auch nichteinmal Besitzstörung; wenn's öfter vorkommt, vielleicht Stalking ;-)



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 Re: Streupflicht/Hausfriedensburch
Autor: Moni (---.anon-online.org)
Datum:   28.02.08 20:10

Vielen Dank!

ad 2) Heißt das, ein Schild (z.B. "Privateigentum - Betreten auf eigene Gefahr") würde mich von der Haftpflicht befreien?

ad 3) Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich einen Zaun montiere oder ein entsprechendes Schild aufstelle, auf dem ich nicht eingeladenen "Besuchern" das Betreten des Vorplatzes untersage?

PS: Was die Zeugen Jehovas manchmal veranstalten, grenzt allerdings an Stalking! :-)



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 Re: Streupflicht/Hausfriedensburch
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   29.02.08 14:24

ad 2:
Wenn klar erkennbar ist, auf welche Fläche sich das Schild bezieht (Grenzen !), dann ja.

ad 3:
Dann wäre es Besitzstörung. Sie müßten dazu aber auch die Türklingel am Zaun anbringen, ansonsten jeder, der klingeln will, davon ausgehen kann, daß er das Grundstück hierzu betreten darf.
Außerdem sollten Sie aufpassen, daß zwischen den Schildern (zu 2 und 3) kein Widerspruch entsteht, zumal Unklarheiten zivilrechtlich zu Lasten desjenigen gehen, der sich ihrer bedient.

ad P.S.:
Manchmal heißt das Gegenstück zu "Stalking" übrigens "Paranoia".



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