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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Bernhard (---.cust.tele2.at)
Datum: 12.02.08 08:27
Hallo liebe Forumleser,
kurze Vorgeschichte, war mit meiner Exverlobten ca. sieben Jahre zusammen...haben uns dann getrennt weil sie dreimal fremdgegangen ist.
Habe aber mittlerweile eine andere Frau geheiratet und am Freitag gerade unser erstes gemeinsames Kind bekommen.
So, hier hängt sich die Geschichte langsam auf. Meine Ex hat mich ca. 1,5 Jahre lang mit unbekannten Handyanrufen terrorisiert, dann war jetzt ne lange Zeit Ruhe - aber jetzt am Freitag hat sich wieder was ereignet, was mir auf den Keks geht und ich wollte nur wissen, ob man da was machen kann, um ihr endlich mal eins auszuwischen, damit sie mal eine Ruhe gibt.
Es gibt zwei Punkte: 1. eine Freundin von meiner Ex arbeitet in dem Krankenhaus, wo unser Kind auf die Welt gekommen ist - die hat sie informiert, dass meine Frau da ist und ihr Kind bekommen hat - meiner Meinung nach darf sie das nicht, ist doch Datenschutz oder?
2. Meine Ex schreibt ihr dann eine SMS zurück wo drinnen steht "so, die Schlampe hat geworfen, hatte gedacht sie hätte schon lange..."
Was kann man dagegen tun? Üble Nachrede oder sowas???
Es geht mir nicht um das, dass irgendwas erreicht wird oder so, rein nur darum, dass die zwei blöden W***** einmal zurechtgewiesen werden und einmal überlegen was sie da überhaupt tun. Immerhin sind wir seid 2,5 Jahren nicht mehr zusammen und die macht immer noch so ein Theater?!
Kann man hier irgendwas tun und wenn ja wie? Oder soll ich das einfach so weiter hinnehmen?
Vielen Dank im Voraus, mfg
Bernhard
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 12.02.08 14:19
Sowohl die Datenweitergabe als auch die üble Nachrede via SMS sind strafrechtlich ahndbar (Vorsicht - sechswöchige Klagsfrist ab Kenntniserlangung !).
Da Sie hierzu ohnehin anwaltlicher Unterstützung bedürfen werden, erspar' ich es mir, mir hier die Finger darüber fusselig zu schreiben.
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Autor: Bernhard (---.cust.tele2.at)
Datum: 13.02.08 07:38
Hallo Küchenjurist,
vielen Dank für die Info, dazu hätte ich jetzt noch eine Frage: könnte es ein Problem sein, wenn ich die SMS vom Onlineaccount meiner Ex gelesen habe?
Ich habe dort nichts gemacht - habe ihr vor Jahren den Onlineaccount eingerichtet und sie hat das Passwort aber nicht geändert. Könnte sie mir dann auch Probleme machen?
(Es liegt nur ein Bildschirmausdruck vor, gilt der überhaupt als Beweis?!)
die SMS lautet: "Hallo! Jo alles ok bei mir. Danke fürs sms. I habe gedacht die die (sch)lampexx-xxxx hat schon lange geworfen? aber du bist ja aus erster hand informiert vom lkh:) tja mir wurst. apropo: habe huuuuuuuunger!!! :) xxxxxx"
Ist es sinnvoll hier etwas zu unternehmen? Wie gesagt, es geht mir hier nicht um irgendwelche Verurteilungen oder Verhandlungen, ich möchte Ihnen nur "Angst einjagen" damit sie sich vielleicht überlegen, solche Sachen in Zukunft zu lassen (abgesehen davon, wenn die Schwester Daten meiner Frau herausgibt, frage ich mich, was die sonst noch alles für Daten rausgibt?)
Danke nochmal, lg
Bernhard
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 13.02.08 15:33
Wäre ich eine der Betreffenden, würde ich ernstlich Schritte gegen SIE erwägen, falls ich (zB über Ihre Privatanklage) davon Wind bekäme, daß Sie in fremden Mailaccounts herumstöbern.
Schon mal was von Briefgeheimnis bzw. Privatleben gehört ?
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Autor: Bernhard (---.cust.tele2.at)
Datum: 13.02.08 23:40
Hallo Küchenjurist,
ich möchte eines festhalten - ich stöbere nicht in Mailaccounts sondern SMS Verkehr. Aber gut, abgesehen davon möchte ich noch vielmehr betonen, dass ich hier nichts gehackt oder sonstiges in die Richtung getan habe.
Ich habe damals dieses Account für meine "Unwissende" Ex angelegt - und sie hat bis heute nicht das Passwort geändert? Ist das etwa auch schon eine Verletzung irgendwelcher Regeln, wenn sie diese Sachen nicht ändert, wenn sie nicht will, dass man ihre Sachen liest?
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 14.02.08 00:15
Sie darf davon ausgehen, daß andere ihre Privatsphäre und das Briefgeheimnis (bzw. im Fall von SMS eben das Fernmeldegeheimnis) respektieren, selbst wenn sie gar kein Paßwort verwendet.
Sie können diese widerrechtlich erlangten SMS zwar als Beweismittel verwenden (weil wir in Österreich keinerlei Beweisverwertungsverbote haben), ich würde Ihnen aber dringend davon abraten - es sei denn, Sie legen es darauf an, es doppelt heimbezahlt zu bekommen.
(Im übrigen finde ich es witzig, daß Sie sich über die -gewiß rechtswidrige- Weitergabe von Patientendaten alterieren, obwohl Sie selber nichts dabei finden, Ihre Nase in fremde Dateien zu stecken ... aber abgesehen davon herzlichen Glückwunsch zur Vaterschaft.)
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Autor: Bernhard (---.cust.tele2.at)
Datum: 14.02.08 10:43
Hallo Küchenjurist,
ok danke für die ganzen Infos. In dem Fall lassen wir es so wie es ist - und auch danke für ihre Glückwünsche.
Wissen Sie, ich hatte nur eine Möglichkeit gesucht, es meiner Ex ein klein wenig "heimzuzahlen" für den Terror - ja es war wirklich Terror - den sie mir eingebrockt hat, als ich zu ihr gesagt habe, sie möge die "Freundschaft" zu mir aufgeben.
Es waren Monate mit Anrufen, unbekannten Anrufen, Anrufe bei denen sie mir mit Selbstmord drohte, Anrufe, bei denen sie mir "drohte" von mir schwanger zu sein, Anrufen in denen sie mich alle möglichen Schimpfwörter hieß und meine jetzige Frau genauso niedermachte.
Ich habe trotzdem hier nie die Contenance (schreibt man das so?) vorloren und bin immer ruhig geblieben ihr gegenüber. Hatte aber für mich selbst oft Probleme damit, sodaß ich aus lauter Angst, sie würde sich wirklich etwas antun beim psychologischen Notfalldienst.
Und jetzt nach fast drei Jahren schimpft sie immer noch über mich und meine Frau und so wie es aussieht bin ich immer noch der Schuldige, der das alles ausgelöst hat.
Naja...lassen wir das Thema, wird so besser sein!
Nochmals danke, lg Bernhard
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