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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Martin Henning (---.dyn.cm.kabsi.at)
Datum: 31.01.08 23:52
Hi,
mein Problem - mein dienstverhältnis wurde vom arbeitgeber wurde am 31.1. gekündigt. das ist - laut AG - per Einschreiben geschehen (am 30.1. vom AG weggeschickt). Ich habe aber weder das Schreiben noch eine Benachrchtigung (gelber Zettel der Post) erhalten.
D.h. wir haben jetzt schon Februar und die Kündigungsfrist verlängert sich um 1 Monat.
Gilt die Kündigung per Einschreiben auch als zugestellt wenn man das Schriftstück von der Post nicht abholt (wird dann zurückgeschickt) oder gilt bereits Tatsache dass das Schreiben irgendwo bei der Post gelandet und registriert wurde als erfolgreiche Zustellung?
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