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 muendlicher Vorvertrag gebrochen
Autor: Jenny Salzberg (---.adsl.alicedsl.de)
Datum:   26.01.08 19:33

Da ich mit meinem Lebenspartner zusammengezogen bin, wurde mein Haus frei, welches ich vermieten wollte - dieses sprach' sich rum und schon bald hatte ich ernsthafte Interessenten. Wir haben uns auf ein Einzugsdatum und einen Preis geeinigt. Auch ein paar Kleinigkeiten wurden festgelegt, wie, dass Auslegware übernommen wird (recht neu) und das die Treppe ausgetauscht wird. Da ich meinen neuen Mietern vertraute, habe ich Ihnen einen Monat vorher schon die Schlüssel übergeben, damit sie mit Malerarbeiten parallel zu unseren letzten Renovierungsarbeiten anfangen konnten. Nun stellte sich heraus, dass sie sehr viel Forderungen stellten (Fliesen im Bad ändern, Steckdosen verlegen) und selbst "zu sehr" Hand anlegten (einbauen von Parkett - war nicht abgemacht, umlegen von Telefonkabeln etc.). Sie bekamen den Mietvertrag zum durchlesen und wir einigten uns auf einen Termin zum Unterzeichnen. Bei diesem Termin haben sie den Vertrag vergessen mitzubringen und waren mit dem Mietpreis auch nicht mehr einverstanden. Sie unterzeichneten nicht und wir einigten uns auf eine Woche später. Am selben Tag noch, beschlossen wir, die ganze Sache "abzublasen", da uns diese Mieter schon vorher ein sehr ungutes Gefühl bereitet haben und sich an wenig Abmachungen hielten. Wir verlangten die Schlüssel zurück und forderten, schon eingeräumte Möbel wieder abzuholen (was auch nicht vereinbahrt war, dass die bei uns schon stehen durften). Nun klagen sie auf Schadensersatz von ein paar Tausend Euro und bringen falsche Zeugenaussagen mit, die wir nicht wiederlegen können. Wie stehen meine Chancen, da unbeschadet herauszukommen? (Wir waren uns ja mündlich nur über Einzugstermin und Mietobjekt, jedoch nicht über den Mietpreis einig und auch noch andere Nebenbedingungen.)

Vielen Dank im Voraus - diese Angelegenheit bereitet mir schlaflose Nächte



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