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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Anita (85.127.164.---)
Datum: 20.01.08 10:10
Guten Tag!
Mein Lebensgefährte zahlt für seinen Sohn (nicht unser gemeinsamer)seit Jahren monatlich €203,- Alimente. Diese wurde von einem früheren Einkommen meines Lg errechnet.Diesbezüglich wurde mit der Kindesmutter im Einvernehmen so ausgemacht, daß keine der beiden je irgendwelche Ansprüche auf Erhöhung bzw. Herabsetzung beanspruchen.
Mein Lebensgefährte hat seinen Sohn noch nie gesehen (Geb.datum 11.7.1992), die Kindesmutter will mit meinem Lebensgefährten und seiner Familie "nie wieder etwas zu tun haben."
Meine Frage:
1) Alimente zahlt man ja bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wie ist es, wenn sein Sohn eine Lehre anfängt? Ist doch ein eigenes Einkommen. Wie erfahren wir, ob er ÜBERHAUPT eine Lehre macht oder noch zur Schule geht?
Hätte eine Lehre irgendwelche Auswirkungen auf die Alimentationszahlungen?
2)Wir wissen über seinen Sohn gar nichts, lediglich Name und Soz.vers.nummer. Bekommt mein Lg Bescheid, wenn sein Sohn 18 Jahre ist, daß er keine Alimente mehr zahlen muß? (Studieren wird er glaub ich nicht)
Ich bitte um kurze Info und danke für Ihren Aufwand.
lg Anita
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 20.01.08 16:30
Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes (und nicht der Mutter, die somit auch nicht rechtswirksam darauf verzichten kann) und gebührt keineswegs bloß bis zur Volljährigkeit, sondern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit (kann also zB durchaus auch noch ein Hochschulstudium mitumfassen)..
Der Unterhaltspflichtige hat ein Auskunftsrecht (gegenüber dem Kind bzw., solange dieses noch nicht volljährig ist, gegenüber dessen gesetzlichem Vertreter), was für die Unterhaltspflicht relevante Umstände wie zB ein eigenes Einkommen oder Ausbildung und -fortschritt des Kindes anlangt.
Wird diesem Auskunftsrecht nicht nachgekommen, so können Unterhaltszahlungen zurückgehalten oder mit schuldbefreiender Wirkung bei Gericht erlegt werden, und das Kind muß sodann die relevanten Umstände bescheinigen, um an das Geld zu kommen.
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