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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Anita (85.127.164.---)
Datum: 20.01.08 09:05
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
Ich muß im Februar eine Zeugenaussage vor Gericht machen. Es geht warscheinlich um Schmerzensgeld. Der Vorfall fand in meiner Firma an meiner Kassa der Hofer KG statt. Ein älterer Mann hat einem Anderen mit einem Lederhandschuh eine übers Gesicht gezogen. Aussage als einziger Zeuge hatte ich auf der Polizei schon gemacht. Jedoch bin ich jetzt zur Zeugenaussage bei Gericht geladen.
Die Kosten für Anreise/Rückreise, Verdienstentgang werden doch vom Gericht erstattet.
Folgende Fragen stellen sich für mich:
1) Wenn ich mir hierfür FREI nehme, entsteht mir doch kein Verdienstentgang - also keine Erstattung.
2) Ist es besser, mich DIENSTFREI zu stellen? Ist doch ein unbezahlter Tag und müßte diesen "Arbeitstag" vom Gericht doch dann erstattet bekommen. Ich hätte an diesem Tag 10 Mehrstunden gemacht/erhalten.
3) Wie erkundigt sich das Gericht, WIEVIEL ich verdiene? Direkt bei der Firma? Oder muß ich einen Lohnzettel oder so vorlegen?
Ich bitte um kurze Antwort oder Vorschläge, da ich mit dem Gericht und allem drum und dran noch nie etwas zu tun hatte. Und ich seh ehrlich gesagt nicht ein, warum ich mir meinen Aufwand wegen 2 solcher Dickschädel nicht bestmöglichst erstatten lassen sollte.
mit freundlichen Grüßen
Anita
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 20.01.08 16:36
Sie bekommen nur die Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel 2. Klasse ersetzt sowie unter Umständen auch Essensdiäten (abhängig davon, wann Sie die Fahrt zum Gericht antreten mußten und wann Sie von dort zurückgekehrt sind).
Ersatz für Verdienstentgang gebührt nicht, weil sich die Zeugenpflicht aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ergibt und der Dienstgeber Sie diesbehufs freistellen (und auch für die Dauer Ihrer Abwesenheit vom Arbeitsort das Arbeitsentgelt bezahlen) muß.
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