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Autor: Elisabeth (---.5.15.vie.surfer.at)
Datum: 19.01.08 15:39
Wir sind fünf Geschwister.
Meine Mutter hat einem der Brüder ihre Eigentumswohnung in Form einer notariell bestätigten Schenkung im Todesfalle vermacht.
Dieser Bruder fordert nun zusätzlich noch einen Fünftelanteil vom restlichen Nachlass, der insgesamt etwa soviel wert ist wie die ihm geschenkte Wohnung.
Ein mit mir befreundeter Dr. jur (aber nicht in dem Metier arbeitend) hat mir gesagt, dass dieser sein Anspruch rechtens ist, weil die Schenkung nicht in den Nachlass eingerechnet wird.
Stimmt das oder gibt es für die anderen Geschwister Möglichkeiten, für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung des Erbes zu sorgen?
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