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 Schuldenregulierungsverfahren
Autor: Marina (---.w83-197.abo.wanadoo.fr)
Datum:   15.01.08 19:53

Hallo
Ich wohne in Frankreich und kenne die österreichischen Gesetze nur wenig.
Bei einem Schadenersatzverfahren wurde mir vom Landesgericht eine bestimmte Summe zugesprochen. Der Beklagte wurde verurteilt diese Summe innerhalb von 14 Tagen an mich zu zahlen sonst war Exekution angesagt.
Er zahlte nicht und mein Anwalt war nicht in der Lage irgendeinen Betrag zu exekutieren. Inzwischen sind 6 Monate vergangen und der Beklagte hat über das Bezirksgericht ein Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet.
Dort bietet er an 5% der Schuldsumme über einen Zeitraum von 5 Jahren zu zahlen.
Kann man dagegen etwas unternehmen ?
Kann so ein Bezirksgericht ein Urteil des Landesgerichtes einfach ausser Kraft setzen ?
Mein Anwalt meint da könnte man nicht dagegen angehen und wenn man Widerspruch erheben würde käme auch nichts dabei heraus.
Mein Rechtsempfinden sträubt sich gegen diese Rechtsauslegung.
Kann mir da jemand helfen ?
Grüsse
Marina



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 Re: Schuldenregulierungsverfahren
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   16.01.08 15:17

Wenn die Gläubigermehrheit (nicht nach Köpfen, sondern nach angemeldeten Forderungen) dem zustimmt, müssen Sie die Krot so schlucken.

In den USA fallen Konkursmaßnahmen übrigens unter den Begriff "Gläubigerschutz"; bei uns ist es eher umgekehrt, geschützt wird eher der Schuldner, dem beim Fangenspielen die Puste ausgegangen ist und via Konkursrichter verkünden läßt, daß es jetzt nicht mehr gilt ;-)



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 Re: Schuldenregulierungsverfahren
Autor: Marina (---.w83-197.abo.wanadoo.fr)
Datum:   16.01.08 16:54

Hallo Herr Küchenjurist,
Zuerst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Es bleiben noch 2 Fragen offen.
1)Da es sich hierbei ganz offensichtlich um einen betrügerischen Konkurs handelt besteht da keine Möglichkeit, dass das Landesgericht gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes vorgeht? Das Verfahren ist noch anhängig. Bei dem Urteil handelt es sich um ein Anerkenntnisteilurteil.
2)Was passiert, wenn wir die Mehrheit haben
und nicht zustimmen ?
Beste Grüsse
Marina



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 Re: Schuldenregulierungsverfahren
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   16.01.08 18:40

ad 1)

Was verstehen Sie unter einem "betrügerischen Konkurs" bzw. warum meinen Sie, daß ein solcher hier vorliegt ?

ad 2)

Siehe bereits http://www.forum.rechtsanwalt.at/forum/read.php?f=4&i=1395&t=1394#reply_1395



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 Re: Schuldenregulierungsverfahren
Autor: Marina (---.w83-197.abo.wanadoo.fr)
Datum:   16.01.08 22:56

Ein betrügerischer Konkurs liegt vor, wenn der Schuldner falsche Angaben über sein wirkliches Vermögen macht und seine Firma vorher an einen Strohmann überträgt, damit diese nicht zum Vermögen hinzugerechnet wird.Ferner wenn er durch das Schuldenregulierungsverfahren eine Forderung bzw.ein Urteil vermeiden möchte.
So sehe ich es wenigstens.

Für Ihre Freundlichkeit möchte ich mich nochmals bedanken und im Gegenzug Ihnen anbieten, dass Sie meinen Mann jederzeit zu Baufragen konsultieren können.
haschebubu0888@orange.fr
Grüsse
Marina



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 Re: Schuldenregulierungsverfahren
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   17.01.08 15:29

Die Konkursordnung kennt durchaus Instrumentarien, um Malversationen des Schuldners zu Lasten der Gläubiger entgegenzuwirken, angefangen mit der Strafbarkeit falscher Vermögensbekenntnisse über die Möglichkeit der Entziehung der Selbstverwaltung des Schuldnervermögens (Bestellung eines Masseverwalters) bis hin zur Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften, die vor Konkurseröffnung mit der Absicht, der Masse Vermögen zu entziehen, abgeschlossen wurden (um nur einige zu nennen).

Dafür, ob eine im Konkurs zu berücksichtigende Forderung vorliegt, kommt es übrigens nicht darauf an, ob darüber ein Exekutionstitel besteht.
Wenn der Schuldner eine angemeldete Konkursforderung mutwillig bestreitet, wäre dies ebenfalls strafbar.

Ebenso wenn der Schuldner im Wissen um seine (bereits vorliegende oder bevorstehende) Zahlungsunfähigkeit noch neue Schulden eingeht (praktisch ist es aber manchmal schwierig, diesbezüglich einen Vorsatz nachzuweisen).



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