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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Yvonne (---.schwechat.xdsl-line.inode.at)
Datum: 14.08.07 15:26
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Mein 4 Jähriger Sohn besitzt den Nachnamen von seinem Erzeuger (leidergottes) und ich würde ihn gerne umändern lassen auf meinen nachnamen.
Von der MA 35 wurde mir mittgeteilt, das ich das Einverständnis vom Erzeuger bräucher, sprich: mit ihm hingehen und die Änderung beantragen.
Nun ist es aber so, das ich aus persönliche Gründe das nicht möchte.
1. Hab ich seit 1 1/2 Jahre keinen Kontakt mehr zu ihm...
2. Hab ich weder seine Daten noch Telefonnr. (unbekannt verzogen, nicht mal gericht kann die exekution durchführen)
und
3. Möchte ich Ihne auch nicht sehen.
Ich verstehe nicht warum ich seine Einwilligung brauche wenn ich die Fürsorge für das Kind trage.
Ausserdem hat schon damals sein Erzeuger gesagt das er es nicht einwilligen wird.
Ich will es unbedingt machen, ich hab mittlerweile einen lebenspartner und wir wohnen auch zusammen....und jeder hat einen eigenen nachnamen...ausserdem muss ich mich überall rechtfertigen (behörden) warum mein kind anders heißt als ich.
Ich hab schon nachgefragt beim jugendamt und beim pflegschaftsgericht ob man das umgehen kann irgendwie....aber die antwort lautet: Nein!!!
Wäre nett, wenn mir wer einen Rat geben könnte....ist wirklich wichtig für mich!!!
Vielen Dank schon mal...
Lg Yvonne
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Autor: Michael (---.liwest.at)
Datum: 13.01.08 09:55
Hallo!
Die Frage, welchen Namen ein Kind tragen soll, hängt ausschließlich vom "Wohl des Kindes" ab. Wenn der Vater damit nicht einverstanden ist, entscheidet ein Gericht darüber, ob eine Namensänderung zum Wohl des Kindes ist oder nicht.
"Ich verstehe nicht warum ich seine Einwilligung brauche wenn ich die Fürsorge für das Kind trage."
Weil es auch sein Kind ist und weil er (vermutlich) auch Alimente zahlt.
Sollte es aber der Fall sein, dass sich der Vater nicht um das Kind kümmert, und sollten Sie Ihren neuen Lebensgefährten ehelichen bzw. den gleichen Namen tragen wie er, hätten Sie vor Gericht ein gutes Argument für eine Namensänderung, da sich für Ihr Kind somit eine neue Familiensituation ergibt, bei der eine Namensänderung mit Sicherheit zum Wohl des Kindes wäre.
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