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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Petra (---.6.14.vie.surfer.at)
Datum: 04.01.08 23:15
Vor etwas mehr als einem Jahr bezog ich im 16. Bezirk eine 37m2 große Garconniere. Miete mit Betriebskosten damals € 388.- - nebenbei bemerkt: ich wohne direkt am Brunnenmarkt, somit hab ich auche ins der schlimmsten Viertel Wiens erwischt, was mir aber nicht bewusst war, weil ich eben erst seit dieser Zeit in Wien lebe.
Bei der Besichtigung waren kleine Wasserflecken zu sehen, welche dann auf Kosten der HV auch behoben wurden, bzw wurde der Schaden behoben - sagte man mir! Nach wenigen Monaten tauchten die Flecken erneut auf, nach einer langen Regenperiode hatte ich sie teilweise im Haus verteilt, die Wände bekamen feine Risse,... Nach langem Nachtelefonieren (HV) kam endlich wieder jemand vorbei um sich alles anzusehen - das Dach ist undicht und da ich im letzten Stock wohne bekam natürlich nur ich "den Regen ab". Nunw urde im September beschlossen, dass das Dach von April 08 bis Juli 08 (!!!!) saniert wird. Daher kam auch eine Mieterhöhung von rund 20€, woa ber der normale Mietindex noch nicht dabei ist.
Man hat mir gesagt, dass ich keine Mietminderung beantragen kann - doch ich mus smit den Rissen in der Wand und den Wasserflecken leben. Abgesehen davon ist das Haus weder wärmeisoliert noch sonst was, was heißt, dass ich natürlich eine Stromnachzahlung von über 500€ im Februar 07 hatte... ich wurde danach mit 77€ neu eingestuft, fürchte mich aber bereits schon vor der neuen Rechnung.
Aus der Wohnung komme ich laut Mietvertrag nicht raus, da darin ein "Versprechen des Mieters" festgehaltenw ird, in dem dieser verspricht die Wohnung auf die Dauer von 2 Jahren nicht zu verlassen, dh ich könnte erst kommenden September raus - anbetracht der Tatsache, dass ich noch ewig warten muss, bis das Dach repariert ist, die Wasserflecken beseitigt usw., würde ich aber liebend gerne früher raus!
Wie kann icha us dem Vertrag raus? Und: Kann ich überhaupt raus?
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Autor: Michael (---.liwest.at)
Datum: 09.01.08 14:53
Hallo!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches "Versprechen" rechtsgültig ist. Ich hatte in meiner letzten Wohnung auch einen Fünfjahresvertrag - nach 2 Jahren bin ich dann schließlich ausgezogen, ohne Probleme.
Bei befristeten Mietverhältnissen - egal von welcher Dauer - muss man nur 1 Jahr tatsächlich in der Wohnung bleiben. Dann kann man unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit ausziehen. In deinem Fall würde das bedeuten, dass du mit Ende April ausziehen kannst.
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Autor: Petra (---.36.11.univie.teleweb.at)
Datum: 09.01.08 15:26
Hi!
Danke für die Antwort. Ich hardere schon länger dmait, wie ich das Thema bei der Hausverwaltung anspreche, weil diese schon so Probleme gemacht haben beim Anmieten - ich wäre ja so jung (war zu dem Zeitpunkt 21, und hatte ein gutes Einkommen)! Ich möchte einfach vermeiden, dass die mich in Grund und Boden reden!
Dann noch wg. der Kaution: Falls man wirklich früher auszieht, darf die Hausverwaltung dann etwas von der Kaution behalten? Ich meine jetzt auch wenn die Wohnung ausgemalt etc. verlassen wurde?
Ich danke dir für deine Antwort, hätte nur noch eine Frage: Dass man bei befristeten Mietverhältnissen nur 1 Jahr tatsächlich in der Wohnung bleiben muss und dann unter Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist rauskann - ist das gesetzlich "vertretbar" bzw. rechtlich so, dass ich abgesichert bin und die mir mit keinen "Ausnahmen" kommen können?
Vielen Dank nochmal!
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Autor: Michael (---.liwest.at)
Datum: 13.01.08 09:40
Hallo!
Die Hausverwaltung darf die Kaution selbstverständlich nicht einbehalten, nur weil du früher ausziehst als vertraglich vorgesehen - es sei denn, du hast etwas in der Wohnung beschädigt.
Zum Thema ausmalen: Falls es sich bei deinem Vermieter um einen gewerblichen Vermieter handelt, bist du dazu nicht verpflichtet, selbst wenn es in deinem Mietvertrag stehen sollte! Laut einem Urteil des OGH ist dies eine normale Wohnungsabnutzung und daher bereits mit den Mietkosten abgedeckt. Bei Privatvermietern gibt es so ein Urteil meines Wissens nach (noch) nicht.
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