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Autor: wolfgang woschank (---.cust.tele2.at)
Datum: 28.12.07 12:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir alle Artikel in der Sache Schenkung durchgelesen und möchte meine Hochachtung für die präzisen Mitteilungen Ihrerseits aussprechen.
Vielleicht können Sie auch in meinem Fall eine Hilfe geben.
Die Sachlage:
Wie ich vor einiger Zeit erfahren habe, hat im Jahre 1998 mein Vater (lebt noch) meinem Bruder (es gibt nur 2 Geschwister) ohne mein Wissen seine 2/7 Anteile von Haus und Grund an meinem Bruder geschenkt (Notariatsvertrag). Die Schenkung (es handelt sich um eine gemischte Schenkung) wurde gewählt, um mein Vorkaufsrecht und das meiner Frau zu umgehen. Die Gegenleistung meines Bruders war die Übernahme eines Kredites, den mein Bruder allein zurückzahlte und der Verpflichtung einen weiteren im Todesfall noch aushaftenden Kredit zurück zu zahlen.
Diese Leistungen betragen weit mehr als die Hälfte des Wertes laut eines Gutachtens.
Ist es sinnvoll wegen Umgehung der Vorkaufsrechte diese Schenkung jetzt schon anzufechten, oder erst wenn das Ereignis schlagend wird, oder gibt es eine andere sinnvolle Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Woschank
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