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 Delogierungsverfahren
Autor: Sabine Traxler (---.hebragasse.xdsl-line.inode.at)
Datum:   06.12.07 12:21

Ich vermiete ein Haus in Niederösterreich, der Mieter bezahlt seit drei Monaten keine Miete, trotz mehrfacher Mahnung mit Fristsetzung. Er bezahlt auch die Müllabfuhr Forderung nicht, die nun mir zugestellt wurde. Es handelt sich allerdings schon um die letzte Mahnung (das ist er das erste Schreiben, das ich erhalten habe). Muss ich diese ausständige Forderung bezahlen obwohl der Mieter noch im Haus wohnt? Muss ich die Spesen für die Mahnung auch tragen, obwohl ich nie ein Schreiben zuvor bekommen habe?

Was muss ich tun um ein Delogierungsverfahren einleiten zu können. Der Mieter weigert sich auszuziehen, bezahlt aber auch nichts. Ich habe mich an die Polizei und an die Bezirksbehörde gewandt. Die mich allerdings abgewiesen haben.

Ich bitte um Hilfe und wäre für einen Tipp sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Traxler



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 Re: Delogierungsverfahren
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   06.12.07 21:12

Mietzins- und Räumungsklage beim örtlichen Bezirksgericht einbringen.



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