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Autor: maria-ilse Pasquali (---.bruck.dyn.salzburg-online.at)
Datum: 30.11.07 14:53
Ein italienischer Steuerberater hat durch seine Rechtsvertreterin am 9.7.2007, in einer Exekutionssache , als Beweisurkunde eine " pro-forma-Rechnung vom 9.10.1997" vorgelegt, ( Bezirksgericht Zell am See) .
Diese pro-forma-Rechnung hat er an SEINE EIGENE KANZLEI ADRESSIERT.
Dieser besagte Steuerberater wurde bereits in Brescia wegen Vorlage von falschen Urkunden ( u.a.auch Unterschriftenfälschung ) r.k. verurteilt.Bezügliche Urkunden habe ich der Richterin übermittelt, diese jedoch hat meine Eingaben zurückgewiesen.
Obwohl deutlich ersichtlich ist, dass diese pro-forma-Rechnung dieser Steuerberater an sich selbst adressiert hatte, hat die Richterin diese Beweisurkunde akzeptiert.
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