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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Matthias.Z (---.11.vie.surfer.at)
Datum: 26.11.07 12:12
hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit geraumer Zeit in einer Mietwohnung (mit einem Freund). Im sommer 2007 wurde das Haus an eine Immobiliengesellschaft verkauft! Wir wurden eigentlich nicht wirklich darüber informiert (es sprach sich jedoch im Haus herum) - aber weder ein eingeschriebener Brief noch eine persönliche Vorstellung. Jetzt habe ich eine Frage. Sind wir an den alten Mietvertrag gebunden? Wir wollten ausziehen und die neuen Vermieter wollen uns an die 3monatige Frist binden. Ausser wir finden Nachmieter, welche jedoch eine viel teurere Miete zahlen müssten. Gibt es für uns irgendeine Möglichkeit früher auszuziehen? (kann man den Mietvertrag einfach übernehmen??) Bei den alten Vermietern hätte es kein Problem gegeben. Hätten die neuen Vermieter nicht zumindest in Kontakt mit uns treten müssen???
Vielen Dank im vorhinein,
lg matthias
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 26.11.07 19:12
Der Erwerber des Mietobjekts tritt grundsätzlich in bestehende Verträge ein.
Der Erwerb kann den Erwerber unter Umständen zur Auflösung von Mietverhältnissen berechtigen ("Kauf bricht Miete" - gilt aber nur außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG).
Der Mieter ist jedenfalls auch gegenüber dem Erwerber weiterhin an den Mietvertrag gebunden, ebenso wie der Erwerber (sofern er nicht vom eben erwähnten Auflösungsrecht Gebrauch macht).
Fazit: Es gilt, was im Vertrag steht, außer BEIDE Vertragsparteien vereinbaren einvernehmlich etwas anderes.
Ob Sie ein Weitergaberecht haben, müßte sich ebenfalls aus dem Vertrag ergeben (wenn dort nichts davon steht, haben Sie keines).
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