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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: DI(FH) Klaus Schuster (---.dsl.sil.at)
Datum: 17.11.07 12:24
Hallo!
Ich habe eine Frage zu einem Problem mit einem Provider.
Ich habe per Fernabsatzgesetz (über internet) am 05.11.2007 einen Vertrag mit einem ISP auf 12 Monate abgeschlossen.
Am 16.11.2007 habe ich dann das ADSL Modem und die Zugangsdaten erhalten. Leider ein falsches ADSL Modem.
Laut ISP Hotline müsste ein anderes Modem gesendet werden.
Mit diesem derzeitigen Modem kann ich allerdings die Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.
Meine Frage: Kann ich aus dem Vertrag nun zurücktreten, auch wenn die gesetzliche Frist von 7 Tagen bereits ausgelaufen ist?
In diesem Fall handelt es sich ja um eine falsche Lieferung.
Kann ich hier aus einem Gesetz mein Recht vertreten, und den Vertrag kündigen?
Es geht hier nicht um ein neues Modem etc. Ich will einfach aus dem Vertrag raus.
Bitte um Hilfe,
danke,
Klaus
PS: AGBs des Providers: (www.etel.at/agb)
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 18.11.07 17:54
Ein Vertragsrücktritt setzt im allgemeinen eine fruchtlos gebliebene Nachfristsetzung voraus.
Eine vereinzelt gebliebene Schlechterfüllung stellt auch keinen "wichtigen Grund" dar, der zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigen würde.
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