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 Erbrecht der Enkelkinder
Autor: wuschl (---.cust.tele2.at)
Datum:   14.11.07 11:35

Guten Tag!

Meine Großmutter war in 2. Ehe verheiratet und verstarb vor kurzem.
Leibliche Nachkommen außer den 2 Enkelkindern sind nicht mehr vorhanden.
Das Erbe umfasst ein Grundstück mit Haus zu gleichen Teilen, div. Sparbüchern und Bausparverträgen.
Der Witwer (hat aus erster Ehe 1 Sohn nebst 2 Enkelkindern) möchte nun uns leiblichen Enkelkindern mit einem Geldbetrag von 8000 Euro aus der Erbschaft abhandeln.
Laut eigenhändig geschriebenem Testament der Großmutter wurde der Witwer als Universalerbe eingesetzt.
Welches Erbrecht/Pflichtteil steht uns leiblichen Enkelkindern zu?

MfG
wuschl



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 Re: Erbrecht der Enkelkinder
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   14.11.07 20:16

Das Pflichtteil jedes der beiden Enkelkinder beträgt ein Sechstel des Nachlaßwerts.



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