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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Irene Friedl (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 31.10.07 11:32
Wenn ich mein Mietverhältnis löse, bin ich dann verpflichtet die Wohnung komplett neu auszumalen, obwohl das Ausmalen im Mietvertrag nicht ausdrücklich angesprochen wird, sondern nur "so wie die Wohnung bei Einzug übernommen worden ist,ist sie zurückzugeben". Vor Einzug wurde von der Vormieterin ausgemalt. Muss ich ausmalen?
Danke im Vorhinein
Mit freundlichen Grüßen
irene Friedl
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 12.11.07 15:48
Der zitierte Mietvertragspassus spräche für eine derartige Verpflichtung, zumal die Wohnung auch neu ausgemalt übernommen wurde.
Eine Unwirksamkeit dieses Passus käme nach der jüngeren OGH-Rechtsprechung nur im Anwendungsbereich des KSchG in Betracht, also bei gewerblicher Vermietung an Konsumenten.
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