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 Rechtsanwalt der falsch ist
Autor: Mini (---.18.11.vie.surfer.at)
Datum:   15.10.07 17:04

Habe einem RA beauftragt meine Rechte zu vertreten, leider muss ich nun feststellen, dass es sich offenbar um eine Fehlentscheidung handelt.

Er überweist nicht die Gerichtsgebühren und ich habe eine Gehaltsexekution. Er verabsäumt die Frist Rechtsmittel einzubringen und damit wird mein Rekurs unwirksam. Er informiert mich nicht über den jeweils aktuellen Stand des Verfahren, sondern die gegenrische Anwältin, sodass ich Zahlungsfristen versäume usw. usw.

Das alles ist mit erheblichen finanziellen Nachteilen für mich verbunden.

Was kann ich tun.

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 Re: Rechtsanwalt der falsch ist
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   15.10.07 21:40

Auf Schadenersatz klagen und/oder die zuständige Rechtsanwaltskammer um Vermittlung ersuchen.

Aber Vorsicht - nicht immer ist der eigene Eindruck auch zutreffend. Wenn Sie die Anwaltskammer informieren, könnte das für den Anwalt ein Disziplinarverfahren bedeuten. Sie sollten daher auch nur Vorwürfe erheben, die Sie auch belegen können, ansonsten Sie sich wegen Verleumdung und/oder Ehrenbeleidigung strafbar machen könnten.



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 Re: Rechtsanwalt der falsch ist
Autor: Mini (---.18.11.vie.surfer.at)
Datum:   16.10.07 18:51

Danke für die rasche Antwort.

Nachdem auch noch einige Erledigungen offen sind, trotz mehrmaliger Urgenz, werde ich versuchen, bei der abschließenden Honorarnote einen entsprechenden Ausgleich auszuverhandeln.

Sollte er darauf nicht eingehen, werde ich mit der zuständigen Rechtanwaltskammer Verbindung aufnehmen, hoffe nicht das es soweit kommen muss.

Selbstverständlich werde ich nur belegbare Sachverhalte beeinspruchen, wie z.B. Ich obsiegte in einem Zivilprozess, auf den Verdienstentgang, die Fahrkosten sowie meine Barauslagen warte ich heute noch.

Auch informierte er mich nicht über ein ergangenes Urteil und er lies die Frist für eine Rekursbeantwortung um mehrere Wochen verstreichen, sodaß mein Rekurs als verspätet eingelangt nicht berücksichtigt wurde und das alles ohne mich zu informieren (die Rekurbeantwurtung selbst war dann auch noch Mangelhaft)

Diese Sachverhalte lassen sich daher ganz einfach belegen, da sie in einem Beschluss aufscheinen.



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