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 Abokündigung
Autor: Christian (---.adsl.alicedsl.de)
Datum:   29.09.07 02:29

Hallo,
ich habe vor kurzem (1.9.07) ein 1-Jahres-Abonnement einer Zeitschrift abgeschlossen. Ich beabsichtige dieses nach Ablauf des Abo-Jahres zu kündigen. Zur Kündigung wird vom Anbieter folgendes genannt: "Nach Ablauf des ersten Jahres können Sie Ihr Abonnement jederzeit kündigen. Selbstverständlich erhalten Sie dann Ihr Geld für im Voraus bezahlte Hefte zurück." Nun meine Frage dazu: Kann ich die Kündigung schon jetzt schreiben, ohne dass ich überhaupt noch für ein 2. Abonnementjahr im Voraus zahlen muss? Wie sieht der sicherste Weg einer Kündigung in diesem Fall aus?
Schon mal besten dank für die Antworten!

Christian



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 Re: Abokündigung
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   30.09.07 15:36

Kommt darauf an, welchem Recht der Abovertrag unterliegt, und läßt sich daher so allgemein nicht beantworten.

Eine Kündigung vor Ablauf des ersten Jahres könnte verfrüht und deshalb unwirksam sein (eine ähnliche Bestimmung besteht auch im österreichischen Mietrecht), allerdings stellt sich im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzrechts die Frage der Sittenwidrigkeit bzw. als Folge daraus der Unwirksamkeit solcher Vertragsbindungsklauseln (zumal ja der Abo-Anbieter keinesfalls so weit reichende Dispositionen treffen muß wie zB ein Wohnungsvermieter; andererseits könnten aber Zugaben beim Vertragsabschluß -zB eine Kaffeemaschine udgl. mehr- eine Mindestbindungsauer sehrwohl rechtfertigen).

Am besten wenden Sie sich an den örtlichen Verbraucherschutz.



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 Re: Abokündigung
Autor: Christian (---.adsl.alicedsl.de)
Datum:   04.10.07 14:13

Der Abovertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die genaue Kündigungsbedingung wurde erst NACH 2 Wochen per Brief mitgeteilt. Auf die allgemeinen AGB's wurde bei der Onlinebeantragung, sowie innerhalb der 2 Wochen danach (in der jederzeit gekündigt werden konnte) nicht hingewiesen.
Ist dies ein legitimes Vorgehen?

Besten Dank für die Antworten.



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