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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Robert F. (---.4.14.vie.surfer.at)
Datum: 27.09.07 17:41
Ich habe während meiner Tätigkeit als Angestellter in einer Buchhaltung auf persönliches (privates???) Ersuchen meines Vorgesetzten für eine andere Abteilung ein Lagerverwaltungsprogramm im Access erstellt. Es gibt aber keine schriftliche Vereinbarung darüber. Auch in meinen Dienstvertrag steht nichts dass ich solche Tools erstellen muss.
Ich habe dieses Tool während meiner Privatzeit (abends und an Wochenenden) auf meinem Privatcomputer erstellt. Vor Austritt aus dem Unternehmen habe ich meinem Vorgesetzten den Vorschlag unterbreitet dass ich bereit wäre diese Anwendung zu verkaufen, dies wurde abgelehnt. Stattdessen wurde mir erklärt, dass dieses Tool Eigentum des Unternehmens wäre da ich als Angestellter dessen dieses erstellt habe. Laut meiner Information ist das aber falsch. Ich habe auch nie eine Prämie, Überstundenzahlung oder sonst etwas in der Art erhalten.
Ich habe einen eingeschriebenen Brief an das Unternehmen geschickt mit der Aufforderung diese Anwendung innerhalb der gesetzten Frist zu löschen.Die Antwort lautete: „Nach Ihrem Ausscheiden wurden die Prozesse im Bereich umgestellt, sodass das von Ihnen angesprochene Lagerverwaltungsprogramm für uns nicht mehr brauchbar ist und daher auch nicht mehr zur Anwendung kommt.“ Ich habe aber erfahren, dass dies nicht so ist.
Nun meine Frage, gibt es einen Anwalt in Wien der mir hier mit einer Klage behilflich sein könnte? Ich möchte aber kein Risiko eingehen und den Anwalt am Schadenersatz beteiligen, sprich er trägt das Kostenrisiko sollte wider erwarten die Klage verloren werden. Sämtliche Unterlagen die ich habe und meine Angaben bestätigen kann ich bereitstellen. Es gibt auch Zeugen die bestätigen können wie der Ablauf war usw.
Herzlichen Dank im Voraus.
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 27.09.07 19:23
Es dürfte Ihnen schwer fallen, einen Anwalt zu finden, der dazu bereit ist, zu solchen Konditionen für Sie zu arbeiten.
Sie können Verfahrenshilfe beantragen, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben dann aber -was dessen Person anlangt- keinerlei Wahlrecht, und müssen bloß Ihren Verfahrenshelfer nicht entlohnen, wohl aber haben Sie das Prozeßrisiko zu tragen, also im Unterliegensfall dem Gegner dessen Vertretungskosten zu ersetzen (und wenn sich innerhalb von drei Jahren nach Verfahrensabschluß Ihre Einkommens- und Vermögenssituation bessern sollte, müßten Sie unter Umständen auch die Kosten Ihres Verfahrenshelfers nachzahlen).
Oder Sie suchen sich einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt und fragen ihn, ob er sich als Ihr Verfahrenshelfer bestellen läßt.
Die Wahrscheinlichkeit, so jemanden zu finden, ist aber -wie schon gesagt- nicht sehr groß.
P.S.:
Das Code-Wort zu diesem Posting lautet passender Weise "cAsh" ...
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