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 Stromnachzahlung - Mietrecht
Autor: Klaming (---.apw.co.at)
Datum:   13.09.07 14:09

Sg. Damen und Herren!

Ich hätte eine Frage bezüglich Mietgesetz:

Meine Freundin, mein Sohn und ich sind im Mai vergangenen Jahres (2006) in unsere Wohnung eingezogen (Mietwohnung).
Wir wurden für Fernwärme (Heizung) mit € 50, und bei Strom mit € 45 eingestuft.

Heute erhielten wir die Stromabrechnung - wahnsinnige € 650 Nachzahlung und eine Erhöhung der monatlichen Teilzahlungsbeträge auf € 100.

Soweit so gut, jetzt die Story ...

Als wir in die Wohnung eingezogen sind, war es so, dass wir immer rostiges Wasse (im Bad) hatten (Boiler). Das wurde sofort der Hausverwaltung gemeldet - jedoch wurde erst darauf reagiert, als ich sagte, dass es Schäden bei unserem kleinen Sohn geben könnte (durch rostiges Wasser). Ein Monteur kam also, er sah sich das an, sagte dass der Boiler ein Wahnsinn sei, total rostig und sich total "überheizt", das heisst, das Wasser wurde immer und immer wieder aufgeheizt, auch wenn es schon lange heiss war - nach Telefonat mit der Hausverwaltung wurde ihm aufgegeben, den Boiler innen nur zu reinigen, KEINEN neuen einzubauen ...

1 Monat später haben wir wieder geschrieben, dass sich das mit dem rostigen Wasser nicht gebessert hatte.
Es kam wieder jemand, diesmal wurde er dann nach langem hin und her ausgetauscht ...

Die erhöhten Stromkosten stammen also mit 100%er Sicherheit von diesem defekten Boiler - was kann man also tun? Kann man dagegen vorgehen?

Vielen Dank für Antworten



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 Re: Stromnachzahlung - Mietrecht
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   13.09.07 14:58

Sie sollten versuchen, sich diesbezüglich mit dem Vermieter ins Einvernehmen zu setzen.

Ein stromfressender Boiler entspricht sicher nicht der Verkehrserwartung, allerdings müßten Sie in einem Gerichtsverfahren (sei es weil Sie die Strom-Mehrkosten vom Vermieter einklagen oder weil der Vermieter Sie auf Stromkosten klagt, die Sie sich von der Miete abgezogen haben) sowohl den Kausalzusammenhang zwischen Boiler und Stromrechnung als auch das Ausmaß des Mehrverbrauchs nachweisen.
Dazu müßte vom Gericht auf Ihre Kosten ein technischer Sachverständiger bestellt werden und besteht, weil sich der Mehrverbrauch nicht verläßlich vorab schätzen läßt (zumal Sie ja erst ein Jahr lang dort wohnen und daher auch nicht sagen können, wie hoch der Verbrauch mit einem funktionstüchtigen Boiler wäre - immerhin haben Sie ja wohl auch noch andere Stromverbraucher), ein gewisses Prozeßkostenrisiko, weil Ihnen Ihre Kosten (Gerichtsgebühren, Sachverständiger etc.) nur nach dem Ausmaß Ihres Obsiegens zu ersetzen sind (außer wenn der Klagsbetrag nur geringfügig vom Ergebnis abweicht).

Auf so einen Prozeß sollte man sich daher nur mit Rechtsschutzversicherung einlassen.



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 Re: Stromnachzahlung - Mietrecht
Autor: Klaming (---.apw.co.at)
Datum:   13.09.07 15:00

Vielen Dank für die Antwort.

Was ist, wenn ich vom der Stromfirma eine Aufstellung des Stromverbrauchs des letzten Jahres anfordere?
Wenn man da den Verbrauch erkennen kann, bzw. wie er vor Austausch des Boilers war, und wie danach, hilft das dann nicht weiter?

Da müsste nämlich ein erheblicher Unterschied sein!

Rechtschutzversicherung habe ich.



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