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Autor: Mag. Martin Müller, StB i.A. (---.3.graz.surfer.at)
Datum: 13.09.07 00:28
Hiermit bitte ich um eine kurze Stellungnahme zu "meiner" folgenden Lage und den Möglichkeiten, die es da für mich gibt:
Meine Eltern (ca seit 10 Jahren einvernehmlich geschieden, beide nicht wiederverheiratet, jeweilige neue Partner haben keine Ansprüche am Haus) werden demnächst ihr 1994 fertigerrichtetes Eigenheim (Verkehrswert rund € 220.000,--, 50% Miteigentum jeweils) an meine einzige Schwester (und ihren Gatten?) übergeben (div. Auflagen und Veräußerungsverbot soll ebenfalls vereinbart werden).
Mein Vater will rund € 40.000,-- als Gegenleistung sowie die Übernahme von rund 8.000 offene Restschuld Landesdarlehen (quasi gemischte Schenkung), meiner Mutter soll für die Übertragung ein dingliches Wohnrecht eingeräumt werden sowie soll sie eine Barabfindung von rund € 10.000,-- sowie die Übernahme von rund 8.000 offener REstschuld Landesdarlehen eingeräumt werden.
Ich wohne seit 7 Jahre nicht mehr zu Hause und begehre eine Ausgleichszahlung von meiner Schwester bzw ein Vorschuss im Sinne der Verhinderung einer später im Zeitpunkt des Erbanfalls eintretenden Problematik betreffend Plichtteilsverkürzung meiner Person (der Umfang der "gemischten" Schenkung müßte ja zugerechnet werden, oder?) - Eltern sind verhandlungsbereit.
Wie müßte man nun - ganz allgemein - bei der Berechnung einer angemessen Zahlung für mich vorgehen, wenn ich von einem Pflichtteil (2 Kinder somit 50% Quote im Erbfall) von 25% (50%/2) ausgehe?
Wird dieser Wert von den übertragenen Aktiva (alleine ausgerechnet oder werden die Lasten (Fruchtgenuß, Schuldenübernahme, Barabfindungen) ebenfalls einbezogen, auf welchen Zeitpunkt stellt man bei der Bewertung ab. Wie wird der Fruchtgenuß ggfs bewertet (Barwert?).
Mit der dringlichen Bitte um eine kurze kompetente Auskunft, worauf sollte ich noch achten? (Übergabevertrag steht nächste Woche an).
Danke!
Martin M.
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