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 Sohn erbt Sparbücher -hat sich nie um Vater gekümmert !
Autor: Anita (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   10.09.07 10:35

Hallo!

Habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Mein Onkel (seit 9Jahren blind)ist letzten Montag gestorben. Meine Mutter (seine einzige Schwester)hat sich immer unentgeltlich um ihn gekümmert (einkaufen, Wohnung putzen,etc.).
Das Pflegegeld hat er stets selbst behalten, da er als Blinder ziemlich selbständig war. Er hat sich auch alleine die Wohnung geputzt, selbst Wäsche gewaschen, sich etwas zum Essen gemacht, etc.
Im Gegenteil dazu hat sich sein einziger Sohn (der ja die Sparbücher erbt)immer nur 1x im Monat blicken lassen oder ist generell immer um Geld gekommen. Keine kleinen Beträge, gingen in die 1000de. Die von seinem Sohn organisierte Verabschiedung war das Letzte vom Letzten und unwürdig. Hat 10 Minuten gedauert und es wurde nicht wenigstens ein Vater unser gebetet, geschweige denn etwas von unserem lieben Verstorbenen erzählt. Nur der Name gesagt, von wem wir uns verabschieden und 2 Lieder gespielt, das war`s. Eine übliche Zehrung hat auch nicht statt gefunden.-dazu ist sein Sohn zu gierig. Bei seinem Sohn dreht sich alles nur ums Geld. Keine Spur von Trauer oder dergleichen. Am Abend, wo mein Onkel gestorben ist, hat ersich als Erstes das Bargeld und die restlichen Sparbücher aus der Wohnung geholt und meiner Mutter auch gleich Onkel`s Wohnungsschlüssel abgejuxt.Noch dazu ist auf dem Patenzettel nicht einmal meine Mutter als einzige Schwester als Trauernde drauf gestanden. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch. Ist das der Dank dafür, daß sie sich fürsorglich um ihren Bruder gekümmert hat?

Nun ist es so, daß KEIN Testament da ist. Mein Onkel hat "es auf der Bank geregelt"bzw. geschrieben, wer was bekommt.Das zumindest weiß meine Mutter, die ja als Befugte eingesetzt war.Es handelt sich um mehrere Sparbücher mit einem Wert von über €150.000,-

Frage1: Gesetzlich erbt ja sein Sohn alle Sparbücher. Aufgrund der Vernachlässigung seines Sohnes, könnte meine Mutter auch Anspruch auf etwas erheben, da sie sich um ihn gekümmert hat?

Frage2: Ist es überhaupt gültig, wenn mein Onkel "es auf der Bank geschrieben hat, wer was bekommt?

Ich bitte inständig um Hilfe bzw. Erfahrungsaustausch.

Anita



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 Re: Sohn erbt Sparbücher -hat sich nie um Vater gekümmert !
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   10.09.07 14:11

Welche "Erfahrungen" möchten Sie denn austauschen ?

Frage 1: Der Sohn erbt allein, die Schwester des Verstorbenen kommt daher als Erbin nicht in Betracht und kann daher auch keine Ansprüche erheben (außer Forderungen, falls sie welche hat, wenn also der Verstorbene ihr noch etwas schulden sollte).

Frage 2: Falls es sich dabei, was der Verstorbene "auf der Bank geschrieben hat", um eine Bezugsberechtigung für den Todesfall handelt (wie zB bei Lebensversicherungen), gilt das als sogenanntes "Legat", dh. als Forderung gegen den Erben.



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