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 Verdacht auf Betrug
Autor: Rene Tessmer (---.dyn.iinet.net.au)
Datum:   02.09.07 03:55

Ich habe vor meinem Auslandsstudium in Australien einen Sozialverein mit der Betreuung meines schizophrenen aber muendigen Onkels beauftragt und fuer dieses Jahr 1000 Euro im voraus bezahlt (wegen der Bankspesen). Das Schlamassel: Der Betreuer behauptet die Betreuung nach 3 Monaten wegen persoenlichen Differenzen eingestellt zu haben und den restlichen Betrag von 755 Euro an meinen Onkel verborgt zu haben. Mein Onkel behauptet kein Geld und keine Betreuung bekommen zu haben. Der Betreuer sagt er hat Zeugen fuer das verliehene Geld. Ich glaube die Sache stinkt gewaltig, der Verein war nie dazu authorisiert das Geld zu verborgen.
Vertrag gibts keinen, dafuer Bankbelege und der Email Verkehr (Streit) mit dem Betreuer.

Was ist eure Einschaetzung, kann man da was machen, oder lieber sein lassen? Problem ist das ich in Australien bin.



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 Re: Verdacht auf Betrug
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   02.09.07 16:35

Betrug scheidet aus, weil hier keinerlei Täuschung vorliegt.

In Frage käme Veruntreuung; dazu wäre aber zunächst zu klären, wer Vertragspartner des "Sozialvereins" ist:

Wenn Ihr Onkel der Vertragspartner ist (und Sie bloß anstelle Ihres Onkels bezahlt haben), so darf der Verein mit dem Geld machen, was immer Ihr Onkel verlangt.

Veruntreuung käme nur in Frage, wenn Sie Vertragspartner des Vereins sind (und Ihr Onkel lediglich Begünstigter des Vertrages).

Allerdings hat aber gar keine Vermögensverschiebung stattgefunden, weil der Verein dem Onkel das Geld nur "geliehen" hat, der Onkel es dem Verein daher auch wieder zurückzahlen muß.

Soferne es keine Vertragsklausel gibt, wonach das nicht verbrauchte Betreuungsentgelt bei vorzeitiger Vertragsauflösung verfällt (was durchaus denkbar wäre, denn immerhin mußte der Verein ja von vornherein entsprechende Dispositionen für das gesamte Betreuungsjahr treffen bzw. kann es auch sein, daß die Betreuungseinheit bei kurzfristigeren Verträgen teurer wäre), können Sie nur zivilrechtlich gegen den Verein vorgehen und das nicht verbrauchte Entgelt zurückverlangen (uzw. unabhängig davon, ob es vom Verein an wen auch immer verliehen wurde und ob der Verein es wieder zurückerhalten hat; denn was der Verein mit seinen Geldern macht, hat nichts mit Ihnen zu tun).



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 Re: Verdacht auf Betrug
Autor: Rene Tessmer (---.dyn.iinet.net.au)
Datum:   03.09.07 01:17

Danke fuer die Antwort, das Problem ist Vertrag gibt es keinen, also ist unklar wer Vertragspartner ist. Allerdings habe ich den Verein ausgesucht und beauftragt.
Wie gesagt mein Onkel behauptet keine Betreuung erhalten zu haben. Muss der Verein seine Leistungen belegen koennen, und wie? Von mir angeforderte Stundenlisten gehen auffaelligerweise immer am Postweg verloren.



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