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 nach Scheidung
Autor: edith (---.4.12.vie.surfer.at)
Datum:   04.07.07 20:56

Guten Tag!

Bin seit 06.2006 geschieden und mein geschiedener Mann verlangt jetzt noch einige Sachen aus meiner Wohnung.

Auszug aus Vergleichsausfertigung
Die bisherige Ehewohnung im Hause wien 22...samt den darin befindlichen Fahrnissen und Hausrat verbleibt Edith Fischer,welche bereits alleinige Mieterin dieses Objekts ist.
Gerhard Fischer verpflichtet sich,die obbezeichnete Ehewohnung bis 31.12.2006 geräumt von eigenen Fahrnissen an Edith Fischer unter Verzicht auf Räumungsaufschub aus welchen Grung immer zu übergeben.

Meine Frage:
Muss ich in noch Sachen sowie Anlage,Safe dg.aushändigen.
Weiteres möchte ich noch sagen das ich mir nur die Gemeindewohnung behalten habe.Meinen Mann habe ich freiwillig meine kleine Eigentumswohnung und unsenen Garten überlassen
mit freundlichen Grüßen
Edith Fischer



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 Re: nach Scheidung
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   05.07.07 14:29

Alles was dem Vergleich gemäß bis 31.12.2006 von Gerhard Fischer aus der bisherigen Ehewohnung zu entfernen gewesen wäre, ist auf Verlangen auch nach dem 31.12.2006 an ihn auszufolgen.
Gerhard Fischer befindet sich lediglich mit der Vergleichserfüllung (Räumung seiner Fahrnisse) in Verzug, was aber keinen Untergang seines Eigentums oder gar eine Übereignung an Edith Fischer bewirkt.
Entweder kann Edith Fischer gegen Gerhard Fischer Räumungsexekution (bezüglich seiner verbliebenen Fahrnisse) beantragen, oder Gerhard die Edith auf deren Herausgabe klagen.
Daß Edith allenfalls beim Vergleichsabschluß übervorteilt wurde (Stichwort: Eigentumswohnung + Garten), ändert daran nichts.



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