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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Sarah (---.netcologne.de)
Datum: 20.06.07 16:09
Guten Tag,
ich würde gerne wissen bei wem ich die Aussteuer einreichen kann?
Wie sieht es dann auch da mein Vater HTL-Lehrer ist und dann noch eine sehr gut gehendes Elektrounternehmen hat.
Woran wird es angerechtnet an die Lehrer Tätigkeit oder an sein eigem Unternehmen?
Gruss
Sarah
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 20.06.07 18:27
In Österreich können sowohl die "Ausstattung" (§§ 1220 ff. ABGB) als auch das "Heiratsgut" (§ 1218 ABGB) nach erfolgloser Aufforderung des bzw. der Pflichtigen im sog. "Außerstreitverfahren" vor dem Bezirksgericht geltend gemacht werden.
Maßgeblich sind ua. die Einkommensverhältnisse des Pflichtigen.
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