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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Heribert (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 20.05.07 18:28
Ich hatte vor kurzem eine Verhandlung wegen Körperverletzung (Nasenbeinbruch) und wurde dabei zu 50 Sozialstunden verurteilt. (also Diversion bedeutet keine Vorstrafe)
Jetzt bekam ich wieder eine Anzeige, wieder wegen Körperverletzung, diesesmal aber nur ein blaues Auge und ein kleines Stück vom Zahn fehlt.
Was passiert jetzt? Kann es wieder zu einer Diversion kommen oder ist diesesmal eine Vorstrafe möglich.
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Autor: Aber sonst gehts schon noch ? (193.83.107.---)
Datum: 21.05.07 20:56
Na hoffentlich.
Diversion hat ja ganz offensichtlich nicht genügt.
Am besten unbedingt.
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