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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: irgendwer (---.campus-sbg.at)
Datum: 14.05.07 14:57
mir wurden mahnungen und rechnungen an die falsche adresse geschickt , habe nun eine manung mit hohen gebühren erhalten wie hoch dürfen die gebühren sein?
muss die mahngebühr bezahlt werden?
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 15.05.07 17:35
Wenn die Ursache für die Mahnungen in Ihre Sphäre fällt, sei es weil Sie dem Rechnungsaussteller eine falsche Adresse genannt oder eine Adreßänderung (insbesondere trotz entsprechender Verpflichtung) nicht mitgeteilt haben, oder sei es auch, weil Ihr Nachsendeauftrag nicht funktioniert hat, dann müssen Sie auch für die Mahngebühren aufkommen.
Die zulässige Höhe von Mahngebühren ergibt sich entweder aus vertraglichen Vereinbarungen oder ansonsten aus der Inkassogebühren-Verordnung BGBl. Nr. 141/1996.
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