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 Mietrecht
Autor: Anderas (194.232.15.---)
Datum:   03.05.07 14:55

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit nunmehr 5 Jahren wohne ich als Untermieter bei einem Freund. Dieser wollte jedoch nicht dass ich mich in Innsbruck melde, was ich auch nicht getan habe. Aus verschiedenen Gründen fühle ich mich jedoch dabei nicht wohl und daher meine Frage:

Was habe ich bei einer evtl Bekanntgabe zu befürchten und welche Konsequenzen würden meinen Freund erwarten wenn ich diese mache!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas

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 Re: Mietrecht
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   13.05.07 19:43

Da Sie bei einer An- bzw. Ummeldung nicht angeben müssen, wie lange Sie bereits in der neuen Unterkunft wohnen, haben Sie vordergründig nichts zu befürchten.

Sollte der Behörde allerdings bekannt werden, daß Sie nicht ordnungsgemäß an Ihrem Hauptwohnsitz (=Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen) gemeldet sind, müßte ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie und auch gegen Ihren Freund (der als Unterkunftsgeber ebenfalls meldepflichtig ist) eingeleitet werden; Verwaltungsstrafen sind aber im allgemeinen nicht sehr hoch.

Erlangt die Behörde erst sechs Monate ab erfolgter Anmeldung von der Tat Kenntnis, ist diese verjährt.



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