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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: michael (---.7.14.vie.surfer.at)
Datum: 06.05.07 16:22
guten tag!
es geht um folgendes ich habe per mail für einen artikel im wert von unter 50€ zugesagt das ich diesen nehme und da ich ein besseres angebot bekommen habe bei dem ich in ratenzahlung zahlen kann und ich zurzeit mich verrechnet habe und kein geld habe für den zuerst zugesagten artikel zu zahlen und ein freund mit ratenzahlung einverstanden ist.
nun habe ich beim ersten verkäufer abgesagt und dieser droht mir mit rechtlichen folgen sprich das per mailverkehr ein kaufvertrag zu stande gekommen ist und dieser bindend ist weil ich in einer mail als antwort geschrieben habe das ich die karte sicher bzw. fix nehme muss ich jetzt den artikel nehmen und was droht mir wenn er im recht ist er sagt er hat alle mails gespeichert ich nicht da ich noch nie sowas hatte.
stimmt das wenn ja was kann ich da machen.
wenn nein wie soll ich dann vorgehen.
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 13.05.07 19:07
Verträge können grundsätzlich auch per e-Mail abgeschlossen werden.
Kaufverträge kommen durch Einigung über Kaufsache und Preis zustande.
Sie sind ab Zustandekommen einseitig unabänderbar - Ausnahmen :
- Verträge zwischen Unternehmern und Konsumenten können vom Konsumenten innerhalb von sieben Tagen ab Belehrung über das sog. "Rücktrittsrecht" ohne Angabe von Gründen einseitig aufgelöst werden; erfolgte keine solche Belehrung oder vermag der Unternehmer diese nicht nachzuweisen, beginnt auch diese Siebentagesfrist nicht zu laufen.
- Verträge mit Minderjährigen, soferne diese damit eine Verpflichtung (zB zur Preiszahlung) eingehen, die ihre finanziellen Möglichkeiten (Taschengeld) übersteigen, sowie mit Kindern (Ausnahme: Kleinigkeiten des Alltags, zB Zuckerl, Wurstsemmel, Schulheft) oder Geisteskranken, sind ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bzw. Sachwalters unwirksam.
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