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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Claudia (---.1.13.vie.surfer.at)
Datum: 04.05.07 09:06
Ich bin im Privatkonkurs, habe bereits eine Verlängerung, kann aber aufgrund von Krankheit und Arbeitslosigkeit nicht die erforderlichen 10% bezahlen. das bedeutet, dass der Konkurs ziemlich sicher aufgehoben und ich danach wieder gepfändet werde (der Exekutor wird einmal jährlich bei mir auftauchen, weil von meinem Einkommen kann nichts gepfändet werden).
Nun habe ich einen sehr lieben Mann kennen gelernt (vor drei Jahren) und er möchte unbedingt, dass ich zu ihm ziehe. Wenn ich das aber tue und der Exekutor kommt dann in seine Wohnung, werden ja auch seine Sachen gepfändet (bei mir gibt es diebezüglich ebenfalls nichts mehr zu holen).
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dies zu verhindern? Weil ich denke, er hätte keine Freude, wenn ihm seine Sachen gepfändet werden, er aber dafür gar nichts kann, weil es ja meine Schulden sind.
Ich danke für die Auskunft,
mit freundlichen Grüßen,
Claudia
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 13.05.07 19:14
Die Pfändung läßt sich nicht verhindern, weil unabhängig von den Eigentumsverhältnissen jede/r Mitbewohner grundsätzlich Mitgewahrsam am Inhalt einer Wohnung hat.
Allerdings müssen zwischen Pfändung und Versteigerung mindestens drei Wochen liegen; während dieser Zeit kann ein Mitbewohner, dessen Fahrnisse gepfändet wurden, ohne daß er Verpflichteter wäre, die Gläubiger zur Einstellung der Exekution hinsichtlich seiner Fahrnisse auffordern und nötigenfalls auch auf Einstellung klagen; im Fall einer Klage kann die Versteigerung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung aufgeschoben werden.
Als Nachweis des sog. "Dritt- bzw. Fremdeigentums" können Rechnungen (entweder namentlich ausgestelt oder mit korrespondierender Kontoabbuchung), aber auch Zeugen oder Fotos dienen.
Es empfiehlt sich, Dritt- bzw. Fremdeigentum bereits dem Gerichtsvollzieher bei der Pfändung mitzuteilen, der das dann im Pfändungsprotokoll vermerkt.
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