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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Lisa (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 01.05.07 23:24
Hallo!
Eine Freundin von mir bekommt monatlich 40€ Taschengeld.
Das genaue Einkommen der Eltern ist mir (und ihr) nicht genau bekannt, allerdings sind beide Beamte im Gehobenen Dienst.
Sie ist 18 Jahre alt, geht in Stufe 12 (ein Jahr vor dem Abitur), wohnt noch zuhause bei ihrer Mutter und hat eine Schwester (14 J.). Die Eltern sind geschieden und müssen somit auch 2 Wohnungen finanzieren.
Ihre Frage lautet also:
Wieviel kann und darf sie monatlich von ihren Eltern verlangen bzw. steht ihr genaugenommen nicht der komplette väterliche Unterhalt (mit Abzug von Mietanteil, Nahrung und Nebenkosten, der an ihre Mutter gezahlt wird) zu?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir und ihr eine ungefähre Angabe machen könnten (im Internet bin ich auf widersprüchliche Angaben gestoßen).
Vielen Dank im Vorraus,
Lisa
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