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 Neue Forderung
Autor: helmut (---.a1.net)
Datum:   06.03.07 23:59

Hallo allerseite,

ich hatte vor einigen Jahren erhebliche finanzielle Probleme, welche ich mitlerweile gottseidank erledigt habe.

Eine Exekution die vor gut einem Jahr vollständig bezahlt wurde bereitet mir nun Probleme. Ein Anwalt hat sich wieder gemeldet und verlangt noch die Zahlung einer Restforderung in Summe in Höhe von 500 Euro. Und Droht mit einer Exekution, weiters stehen in diesem Brief wieder Mahnspesen und Bearbeitungsgebühr.(Urspr. Forderung 1700 Euro wurde bezahlt und Exekution ist eingestellt).

Mir erscheint das etwas suspect da ich eigentlich der Meinung war die Sache sei erledigt? Hat jemand einen Rat für Mich wie ich hier vorgehen solte?

grüsse
Helmut



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 Re: Neue Forderung
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   07.03.07 17:11

Siehe dazu schon die Diskussion vom 07.06.2006 "Anforderung Saldostand".

Die wesentliche Frage hier ist wohl, ob die jetzt verlangte Forderung mit derjenigen, die im eingestellten Exekutionsverfahren betrieben wurde, deckungsgleich ist.
Wenn ja, bestünde zu einer weiteren Exekution kein Anlaß.
Wenn nein, hat die neue Forderung mit der früheren Exekution nichts zu tun.

Weiters könnte es aber auch noch auf den (rechtlichen) Grund für die damalige Exekutionseinstellung ankommen.

Es geht also darum, ob der Titel (Zahlungsbefehl, Urteil, Beschluß etc.), aufgrunf dessen nunmehr Exekution geführt werden soll,
a) mit dem seinerzeitigen Titel, aufgrund dessen damals Exekution geführt wurde, übereinstimmt, und
b) ob bzw. inwieweit diese/r Titel bereits konsumiert (also bezahlt) ist/sind.



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 Re: Neue Forderung
Autor: helmut (---.a1.net)
Datum:   07.03.07 21:42

Danke für die schnelle Antwort,

der damalige Titel wurde eingestellt weil die laut Titel geforderte Summe vollständigbei Gericht eingezahlt wurde bevor eine "Exekution" stattfinden konnte.
Ich habe die Forderung beim Gerichtsvollzieher vollständig bezahlt. Es steht im Schreiben das eben trotz meiner Zahlung noch ein Restbetrag offen ist. Ich würde nach meinem Ermessen dem Anwalt zurückschreiben, das ich die Forderung bereits Bezahlt habe und deshalb "seiner" Forderung nicht nachkommen kann und er mir mitteilen soll woraus Sich diese Forderung überhaupt zusammensetzt.

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