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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: chris (---.wimaxxed.at)
Datum: 15.02.07 15:07
Ich bin ein uneheliches Kind und habe zu meinen leiblichen Vater keinerlei Kontakt.
Wer prüft oder wird eigentlich geprüft von öffentlicher Stelle wieviele Erbberechtigte es gibt. Bzw. wie erfahre ich von meinen Pflichtteil, wenn mein leibl. Vater stirbt?
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