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 Dienstfreistellung
Autor: Anita (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   02.02.07 17:20

Guten Tag!

Habe meinen Akt schon auf der AK liegen, da lauter widersprüchliche Aussagen meines Dienstgebers kommen. Er hat mir am 30.1. die Kündigung ausgesprochen und mir selbst angeboten, ich solle wegen meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld beim AMS oder AK nachfragen--was besser für mich wäre, Kündigung oder Einvernehmliche. Er hat mich ab 5.1. dienstfrei gestellt.Kann mich der Dienstgeber bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses dienstfrei stellen? Das geht doch nur, wenn ER mir die Kündigung ausspricht, oder? Hatte ihm mitgeteilt, daß ich eine Kündigung wünsche. Heute hätte er mir eine schriftliche einvernehmliche vorgelegt, die ich nicht unterschrieben habe, da er nur 4 Wochen Kündigungfrist vorgesehen hat. Es ist in dieser Firma Psychoterror, sodaß ich nicht unbedingt wieder jemals hingehen will.Was gilt bei einer MÜNDLICHEN Dienstfreistellung? Die widerrufliche oder bis zum Ende des Dienstverhältnisses? Ich muß ja arbeitsbereit sein.

Bitte helfen sie mir. Danke Anita



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