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 Vertragsbruch - Prämienerhöhung
Autor: Alexandra (---.kfunigraz.ac.at)
Datum:   10.01.07 11:48

Am 01.02.2006 schloss ich im A1 Shop einen Vertrag über eine Handyversicherung ab.

Das Versicherungsverhältnis unterliegt dem österreichischen Recht.

Am 02.06.2006 meldete der Versicherung einen Schaden am versicherten Gerät, der am 25.07.2006 durch einen Gerätetausch von Seiten der Verischerung gedeckt wurde.

Am 21.12.2006 erhielt ich überraschenderweise einen Verständigung über die Kündigung meiner bestehenden Polizze mit der Begründung, dass die Kündigung unter „der in Punkt 9. festgehaltenen Bedingung der Bestätigung der Teilnahme am Mastervertrag „A1“ Handyversicherung“ ab 28/01/2007 im Anschluss an den von Ihnen eingebrachten und von Seiten der Versicherung gedeckten Schadensfall“

Unter Punkt 9. des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages heißt es bezüglich der Kündigung:

9. KÜNDIGUNG
Nach Abwicklung des Versicherungsfalles ist jeder Teil berechtigt, den Versicherungsvertrag (gem. §96 VersVG) unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wir Ihnen durch den Schadensabwickler an die von Ihnen zuletzt bekanntgegebene Adresse zugestellt.

Nachdem ich bei der Versicherung am 21.12.2006 anrief, wurde mir gesagt, „…dass meine Polizze gekündigt wurde, da es eine Änderung der Prämien für die Polizzen gab und aufgrund dessen alle „Altverträge“ gekündigt wurden“. Auf meine Rückfrage mit welcher rechtlichen Grundlage Sie die Kündigungen durchgeführt haben, wurde mir keine Antwort gegeben.

Unter Punkt 5. des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages heißt es bezüglich der Prämie:

5. DIE PRÄMIE
Die Prämie wird monatlich im voraus über die A1 Rechnung verrechnet und ist mit dieser gleichzeitig zu bezahlen.
Die Prämie ist für 24 Monate ab Abschluss der Versicherung garantiert. Wir behalten uns das Recht vor, die Prämienhöhe nach 24 Monaten zu ändern, wobei Ihnen jegliche Änderung im voraus schriftlich bekannt gegeben wird.

Ich will gegen die Kündigung der Polizze berufen, da Sie meiner meinung gegen zwingendes geltendes Recht verstößt. Liege ich hier richtig?



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 Re: Vertragsbruch - Prämienerhöhung
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   10.01.07 16:06

Siehe dazu :

OGH 2. 3. 2005, 7 Ob 272/04g

ÖJZ 2005/141 (EvBl)

Kriegner, Günstigeres Kündigungsrecht des RS-Versicherers im Schadensfall rechtswidrig ? in ecolex 2006, 891 f.



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