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 Hofübergabe - Verzichtserklärung Erbe
Autor: Karin1000 (193.17.254.---)
Datum:   09.01.07 17:57

Hallo,

ich bin im Moment ziemlich ratlos - weiss nicht wie ich am besten die Situtation angehen soll.

Meine Eltern haben vor ca. 2 Jahren ein Testament verfasst - den Inhalt kenne ich leider nicht (mir wurde aber gesagt, dass wir bekommen was wir uns gewünscht haben)- aber wir sind 3 Kinder und wurden gefragt, wenn wir uns was wünschen könnten, was wir denn haben wollten. Zur Auswahl steht eine Eigentumswohnung in Linz, 1 Bauernhof und 1 großes Haus mit großem Grundstück in einem Ort mit ca. 1500 Einwohnern. Glücklicherweise waren die Wünsche übereinstimmend und Bruder 1 wollte die Eigentumswohnung und Bruder 2 wollte den Bauerhof und ich die Schwester wollte das Haus im Ort (in dem die Eltern wohnen werden solange sie sich selbst versorgen können).

Jetzt aber möchte Bruder 2 auf dem Grund vom Bauernhof ein neues Haus bauen und bekommt den Hof vorzeitig übergeben mit einem lebenslangen Wohnrecht für meine Eltern. Bruder 1 und ich sollen jetzt eine Verzichtserklärung für den Bauernhof unterschreiben und dazu gemeinsam zum Notar. Die Übergabe des Bauernhofes erfolgt ebenfalls vorm Notar mit Bruder 2 und meinen Eltern.

Da die Dinge unterschiedlichen Wert haben, denke ich sollte doch eine Schätzung erfolgen und dann in der Verzichtserklärung ein Betrag mit definiert werden?
Was muss ich beachten bei dem ganzen Ablauf?
Ich möchte, dass unser Familienleben weiterhin auch gut läuft und das keiner benachteiligt wird. Ich möchte aber auch nicht als misstrauisch dastehen ...
Kann mir jemand vielleicht ein paar Tipps geben?

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 Re: Hofübergabe - Verzichtserklärung Erbe
Autor: Verena (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   14.02.07 19:40

Hallo,

Ich verstehe garnicht Ihr Problem!
Jeder Hat seinen Wunsch bekommen und Ihr Bruder übernimmt die Eltern. Den Wert zu vergleichen ist nicht sinnig weil man Äpfel mit Bírnen nicht vergleichen kann. ZB. wird der Hof sehr viel mehr Wert sein, dafür aber auch mehr Unterhalt kosten! ( Und Sie haben alle für Ihr eigenes Objekt nichts Bares in der Hand)
Wenn es allerdings nur ein Wohnrecht gibt und die Eltern bleiben bei Ihnen, sollten Sie sich überlegen welchen Finanziellen Rahmen sie haben wenn die Eltern Pflegefälle werden. Heut zutage sind Kosten die Eltern einmal verursachen können überhaupt nicht einzuschätzen. Ihre Eltern sollten abgesichert sein!

MFG Verena



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