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Autor: Walter (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 03.01.07 12:26
Bin seit Jahren wegen Trennumg (über 3 Jahre) und Zerrüttung schuldig geschieden und muß ein Drittel meines Einkommens als Unterhalt an meine "Ex" zahlen.
Frage: Habe mein Dienstverhältnis beendet und bin nun in Pension. Hat meine Exgattin Anspruch auf ein Drittel meiner Abfertigung ebenso auf einen Pensionszuschuß von meiner Exfirma ? Kann ich den Unterhalt auf ein Drittel meiner Pension herabsetzen bzw.kann ich bereits in alter Höhe weiterbezahlten Unterhalt zurückverlangen oder gegen allfällige Ansprüche auf Abfertigung gegenrechnen?
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