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Autor: Walter Berger (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 02.01.07 18:57
Ich habe einen Auftrag zum Errichten eines Einfamilienhauses an eine Bau Gmbh vergeben.
Über diese wurde, bei Hälfte der vereinbart erbrachten Leistungen der Konkurs eröffnet.
Bin ich an den Auftrag (Vertrag) weiterhin gebunden oder besteht ein ausserordentlicher Kündigungsrecht (nicht Einhaltung der Gewährleistung)?
PS: Die bisher erbrachten Leistungen wurden von mir zu 100% bezahlt.
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