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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Isabel (153.108.64.---)
Datum: 27.12.06 12:12
Hallo!
Ich brauche dringend hilfe... ich kenne mich in rechtlichen Sachen zuwenig aus, ich weiss nicht was ich in meinem/unserem fall machen kann:
meine grosseltern haben bereits vor ihrem tod (mein grossvater ist in der zwischenzeit gestorben) ihr hab und gut an meinen onkel überschrieben, von dem erwartet wurde alles gerecht zwischen sich und seiner schwester, meiner mutter, aufzuteilen. Dieser ist leider vor ein paar Jahren ganz plötzlich gestorben bevor etwas schriftlich gemacht wurde und meine mutter ist leer ausgegangen weil alles von meinem Onkel an meine Tante und deren Kinder ging. Nun ist es so, dass ein notariell beglaubigtes schriftstück existiert, dass sich meine Tante um meine grossmutter kümmern muss bzw, dass meine omi lebenslanges wohnrecht in ihrem haus hat. Da es meiner oma immer schlechter ging und meine tante sich nicht um sie gekümmert hat, hat sie meine mutter zu sich genommen. Mittlweilen ist der körperliche und geistige zustand meiner oma schon so schlecht, dass ein altersheim unausweichlich wird. Ich brauche nicht zu betonen wie teuer das ist. Können wir in diesem Fall die Bezahlung des altenheims einklagen?
eine antwort würde mir sehr sehr weiterhelfen.
vielen dank im voraus
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 28.12.06 14:46
Ausgehend vom geschilderten Inhalt des "notariell beglaubigten Schriftstücks" würde ich die Klagbarkeit der Kosten der Pflege der Oma durch die Mutter von seiten der Tante bejahen, nicht aber auch die Klagbarkeit der Heimkosten.
Gründe :
Die Mutter erbringt durch die Pflege der Oma Leistungen, die an sich die Tante erbringen müßte; die Tante erspart sich diese Leistungen und ist somit um deren Wert ungerechtfertigt bereichert.
Oma und Tante dürften aber bei Abschluß der durch das "notariell beglaubigte Schriftstück" dokumentierten Vereinbarung davon ausgegangen sein, daß das "sich-um-die-Oma" kümmern eine von der Tante persönlich zu erbringende Leistung darstellen soll.
Da nun aber offenbar sogar Ihre Mutter hierzu nicht mehr in der Lage ist, weil die Oma umfassenderer, professioneller Pflege bedarf, könnte auch die Tante diese Leistung nun nicht mehr erbringen - somit endet ihre Leistungspflicht mit Aufnahme der Oma ins Pflegeheim (bzw. besteht sie von da an allenfalls noch in Form eines Besuchsdienstes weiter).
Weiters ist zu berücksichtigen, daß die Vereinbarung für die Tante äußerst nachteilig wäre, wenn die Tante auch noch zur Tragung der Kosten professioneller Heimpflege verpflichtet wäre, weil angesichts der bekannt hohen Kosten einer Heimpflege der Wert des geschenkten Hauses diese Kosten sehr wahrscheinlich nicht mehr abdecken würde. Auch deshalb wäre davon auszugehen, daß die Vereinbarung eine derartige Verpflichtung der Tante NICHT umfaßt (außer dies wäre ausdrücklich so vereinbart worden).
Mit dem Wohnrecht der Oma hat alldas nichts zu tun. Es handelt sich um ein RECHT der Oma, das diese ausüben kann oder nicht, dem aber keine PFLICHT der Tante gegenüber steht, Kosten zu tragen, die nur deshalb entstehen, weil die Oma ihr Wohnrecht nicht mehr weiter ausüben kann (eben weil sie nun ins Heim muß).
Im übrigen gilt das Wohnrecht mangels anderslautender Vereinbarung noch bis zum Tod der Oma, auch wenn sie nicht mehr im Haus wohnen kann, weil sie ja in der Regel nicht alle ihre Besitztümer ins Heim mitnehmen kann und somit aber weiterhin auf das Wohnrecht angewiesen ist (wenn auch nur mehr noch dazu, ihre Sachen aufzubewahren).
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Autor: Isabel (153.108.64.---)
Datum: 16.01.07 11:18
vielen dank für die antwort. Mittlerweilen hat sich meine Tante bereiterklärt für die Pflege aufzukommen (heimhilfe und kurzzeitpflege im Altersheim ca. alle drei Monate), da der "wert" der Pflege meiner Oma in dem genannten schriftstück auf 130 000 schilling im Jahr (also ca. 10.000 EUR) festgelegt wurde und sich meine Mutter schon 5 Jahre um meine Oma kümmert, und sie meiner Mutter die 50.000 EUR "schuldet". Sie hat aber mittlerweilen das ganze vermögen an ihre kinder weitergegeben und muss nun von 700 EUR im Monat leben (das kann ich ihr glauben oder nicht). Im Moment bin ich mit dieser Einigung zufrieden. Ich hoffe das ist auch rechtlich in ordnung.
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