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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Hans (---.utaonline.at)
Datum: 27.12.06 07:53
Sg Damen und Herren,
ich erhielt am Donnerstag 21.12.06 von KSP Rechtsanwälte (Zweigniederlassung Salzburg) ein Schreiben mit der Forderung einen offenen Betrag der durch paypal-Richmond GB gefordert wird innerhalb von 12 Tagen einzuzahlen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe im Jänner einen MP3 Player über ebay nach England verkauft und der Käufer hat per paypal (über Kreditkarte) im voraus bezahlt. Da trotz Einschreiben, die Sendung verloren gegangen ist (Habe auch Bestätigung der Post darüber) dürfte der Käufer vorerst offensichtlich ohne mich zu informieren den Betrag Rückgefordert haben. Nach Bestätigung durch die Post über den Verlust habe ich auf meine Kosten einen 2. MP3 Player nachgeschickt und dieser ist auch beim Käufer nachweislich eingetroffen. Da aber in der Zwischenzeit der Betrag durch den Käufer wieder zurückgefordert worden sein dürfte (was er allerdings bestreitet) und durch paypal nicht eintreibbar war (ich hatte das Geld schon auf mein Konto transferiert), wurde die Forderung an mich gerichtet und nun die Forderung durch die Anwaltskanzlei mit der Drohung, daß man paypal anraten wird gerichtlich vorzugehen.
Ps. Ich habe den ganzen Schriftverkehr mit dem Käufer und paypal aufbewahrt.
Meine Fragen:
Muß ich den Betrag refundieren?
Ist das Schreiben der Anwälte rechtsgültig obwohl es nicht einmal unterzeichnet ist.
Kann ich die Anwälte auffordern daß sie mir vorweg die Originalbeauftragung von paypal vorweisen (Da das Schreiben eher einem Massenbrief ähnelt)
Vielen Dank für Ihre Bemühung
mfg
Hans
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