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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Richard (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 19.12.06 01:16
An das Forum !
Unsere Tante , verstorben Febr. 2004
vererbte ihr Vermögen (Landwirtschaft)
an einen mir sehr nahen Verwandten,
mit dem ich ein sehr gutes Verhältniss
habe.
Das Testament wurde von einen
Notar verfasst.
Folgende Umstände machen das ganze sehr
kompliziert.
Der Begünstigte ist psychisch erkrankt,
und war schon beim Antritt der Erbschaft
besachwaltert.
Es bstehen gewisse bedenken das der betroffene keine ausreichende medizinische
Versorgung hatt,und sein Haus verlassen muß und in ein Heim kommt.
Die Erblasserin hatt folgende Formulierung
in das Testament einfügen lassen:
"Für den Fall dass mein als Universalerbe
eingesetzter (Name usw.) vor mir stirbt
oder sonst aus irgendeinen Grund die Erbschaft nicht antreten kann, setze ich
meinen (Name)( also ich)zum Ersatzerben
meines gesamten Vermögens ein ".
Mein Ziel ist nicht, an das Vermögen
heranzukommen,sondern einen sehr Liebenswerten u.einst sehr fleißigen Menschen
zu helfen,dass er sein geliebtes Zuhause
nicht verliert.
Meine spezielle Frage:
Ist dieses Testament (noch) anfechtbar ?
bzw. welchen Rat können sie mir geben?
vielen Dank im voraus !
mfg Richard
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