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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Manfredi (80.122.247.---)
Datum: 12.12.06 20:23
Hallo,
ich prozessiere seit einiger Zeit mit einem meiner (Ex)Kunden. Als Einzelunternehmen bin ich mit meinem gesamten Vermögen haftbar. Da ich im Falle eines für mich negativen Urteils nicht "Haus und Hof" verlieren möchte (Klagssumme ist ca. EUR 50 000,-) möchte ich wissen, ob ich die Firma in ein begrenzt haftbares Unternehmen umwandeln kann. Oder gibt es hier Fristen, so dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist?
Danke im voraus für alle Antworten
Manfredi
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 13.12.06 17:07
Können Sie jederzeit.
Ändert aber nichts daran, daß Sie in bereits anhängigen Geschäftsbeziehungen und Gerichtsverfahren weiterhin ausschließlich persönlich haften, da es sich bei einer GmbH um eine neue, von Ihnen selbst verschiedene Rechtsperson handelt.
Es besteht keine Möglichkeit, daß die GmbH an Ihrer Statt in den Rechtsstreit eintritt; Sie können maximal im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, daß die GmbH im Gegenzug für die Übernahme Ihrer Geschäfte auch für Ihre daraus resultierenden Verbindlichkeiten haften soll.
Das gilt aber dann auch nur zwischen Ihnen und der GmbH und begrenzt Ihre persönliche Haftung im Außenverhältnis nicht.
Geschäftspartner müßten den Wechsel in der Person des Vertragspartners außerdem zustimmen.
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Autor: Manfredi (80.122.247.---)
Datum: 13.12.06 17:15
Vielen Dank für die Antwort - auch wenn sie für mich nicht sehr befriedigend ist.
Bleibt mir also nichts anderes übrig, als auf einen guten Ausgang des Prozesses zu hoffen.
mfg
Manfredi
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