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 Privatbeteiligung
Autor: michael wachter (---.llv.li)
Datum:   30.11.06 12:02

Hallo, ich schliesse mich als Geschädigter einem Strafverfahren an. Ich möchte einen Rechtsanwalt bevollmächtigen. Ich stelle mir nun die Frage, ob der Rechtsanwalt bei Schuldspruch und Zuerkennung meines Schadens auch vom Verurteilten bezahlt werden muss? Ich habe keinen REchtsschutz. Im Internet habe ich gelesen, dass unter gewissen Voraussetzungen der Verurteilte tatsächlich die Kosten eines anwaltlich vertretenen Privatbeteiligten zahlen muss. Aber wie lauten die Voraussetzungen?

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 Re: Privatbeteiligung
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   30.11.06 17:55

Siehe den Thread "Verprügelt !" vom 30.10./01.11.2006.



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